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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Wöchentliche Dokumentation der COVID-19-Impfungen endet

27.06.2024 - Ab dem 1. Juli müssen Praxen nicht mehr wöchentlich ihre tagesbezogenen COVID-19-Impfdaten über das Impf-DokuPortal der KBV übermitteln. Die Dokumentation erfolgt dann wie bei anderen Impfungen auch. Die Regelungen zur Abrechnung über Pseudoziffern und unter Angabe der Chargennummer bleiben bestehen.

Die COVID-19-Vorsorge-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, in der diese wöchentliche Meldung der Impfdaten verpflichtend vorgegeben wurde, ist bis zum 30. Juni befristet und tritt damit zum 1. Juli 2024 außer Kraft. Mit der wöchentlichen Dokumentation entfällt für Ärztinnen und Ärzte ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, den die KBV vielfach kritisiert hatte.

COVID-19-Impfungen dokumentieren Praxen dann wie andere Schutzimpfungen auch – wie gewohnt in der Patientenakte sowie im Impfausweis.

Impfsurveillance über die Abrechnungsdaten bleibt

Die im Infektionsschutzgesetz vorgesehene KV-Impfsurveillance bleibt im bisherigen Umfang bestehen. Für impfende Ärztinnen und Ärzte ergeben sich hier keine Änderungen.

Für die Impfsurveillance werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen auf Basis der ärztlichen Abrechnungsdaten die im Infektionsschutzgesetz geforderten Angaben an das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut übermittelt.

Die durchgeführte Impfung ergibt sich hierbei aus den zur Abrechnung genutzten bundesweit einheitlichen Pseudo-Gebührenordnungspositionen.

Die für die COVID-19-Impfung weiterhin geforderten Angaben, die über die Angaben anderer Impfungen hinausgehen, werden wie bisher erfasst: Die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer ist über die bei der COVID-19-Impfung jeweils impfstoffspezifische Pseudo-Gebührenordnungsposition abgebildet. Die Chargennummer wird weiterhin bei der Abrechnung im Feld 5010 erfasst. Für die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie wird bei der Abrechnung die entsprechende Zahl in das Feld 5009 eingetragen.

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