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KBV kritisiert Entwurf zur Apothekenreform

27.06.2024 - Mit entschiedener Kritik begegnet der KBV-Vorstand dem Referentenentwurf für ein Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform. Er bekräftigt damit erneut, dass das Impfen und Testen zur Diagnostik von Krankheiten originär ärztliche Tätigkeiten seien und weiterhin von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden sollten.

Impfen setzt ärztliche Ausbildung voraus

Die Impfung bestehe aus Anamnese, Aufklärung und Feststellung der Impftauglichkeit insbesondere bei akuten, aber auch bei chronischen Erkrankungen, betonen Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einer Pressemitteilung. „All das“, stellen sie darin fest, „setzt eine ärztliche Aus- und Weiterbildung voraus.“ Es gehe um weit mehr als nur den Piks.

Erhebliche Wettbewerbsnachteile für Ärzte

Mit der Reform sollen Apotheker vom Werbeverbot ausgenommen werden. Ärztinnen und Ärzten dagegen bliebe es verboten, Werbung für ihre Arbeit zu machen. Aus Sicht der KBV entstünden ihnen damit erhebliche Wettbewerbsnachteile.

„Ärzte und Apotheker sind gleich zu behandeln, sei es in der Form, dass beide Berufsgruppen vom Werbeverbot betroffen sind oder beide hiervon ausgenommen werden“, fordert der KBV-Vorstand in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf (siehe „Mehr zum Thema“).

Etikettenschwindel: Apotheken ohne Apotheker

Der Entwurf für das Apotheken-Reformgesetz sieht eine weitere Neuregelung vor. Diese soll es ermöglichen, Apotheken hauptsächlich mit pharmazeutisch-technischen Assistenten und einer telepharmazeutischen Anbindung, ohne die Anwesenheit eines Apothekers, zu betreiben. Darin sieht der KBV-Vorstand einen „Etikettenschwindel mit gefährlicher Konsequenz“.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im Stellungnahme-Verfahren und wird anschließend im Bundestag beraten. Vorbehaltlich einer Zustimmung könnte das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft treten.

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