Entlastung der Notaufnahmen: Lösungsvorschlag aus KBV-Sicht mangelhaft
27.06.2024 - Die KBV begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Notfall- und Akutversorgung unter anderem durch eine bessere Patientensteuerung auszubauen. Der aktuelle Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung werde aber kaum dazu beitragen, eine Entlastung der Notaufnahmen zu erreichen.
„Über eine grundlegende Notfallreform muss diskutiert werden. Mit den Vorschlägen aus dem Bundesgesundheitsministerium wird sie aber nicht funktionieren. Hier bedarf es erheblicher Anpassungen“, kommentierte der KBV-Vorstand die Pläne.
Fahrender Notdienst 24/7 nicht umsetzbar
Das geplante Notfall-Gesetz sieht unter anderem vor, den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen um eine notdienstliche Akutversorgung zu erweitern.
Demnach sollen sie in den Fällen, in denen eine sofortige ambulante Behandlung medizinisch erforderlich ist, täglich rund um die Uhr, also auch während der Praxissprechzeiten, eine Erstversorgung anbieten. Hierzu haben sie sich an Integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern zu beteiligen und stellen 24/7 eine telemedizinische und eine aufsuchende Versorgung sicher. Teil dieser Versorgung ist auch das Ausstellen von Verordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
„Insbesondere ein flächendeckender Fahrdienst während der Sprechstundenzeiten ist weder bedarfsgerecht noch wirtschaftlich oder personell umsetzbar“, betonten Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.
Kritisch sehen sie auch den Aufbau von Integrierten Notfallzentren zur ambulanten medizinischen Erstversorgung, die aus der Notaufnahme eines zugelassenen Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen und ein Parallelsystem zur Regelversorgung darstellen. Damit werde keine Entlastung, sondern eher der Zulauf von Krankenhausambulanzen bewirkt.
Kooperation zwischen Akut- und Rettungsleitstellen
Positiv bewertet der KBV-Vorstand, dass die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Notrufnummer der Rettungsleitstellen 112 stärker vernetzt werden sollen.
Vorgesehen ist etwa ein digitaler Austausch patientenbezogener Daten zwischen den Leitstellen. Die 116117 soll zudem in Terminservicestellen und sogenannte Akutleitstellen aufgeteilt werden, um Patienten bedarfsgerechter weiterleiten zu können. Aus Sicht des KBV-Vorstands ist dies „eine sinnvolle Weiterentwicklung der in den vergangenen Jahren gewachsenen Leitstellenstruktur der Kassenärztlichen Vereinigungen.“
Zweifel an der Umsetzbarkeit
Insgesamt bewerten Gassen, Hofmeister und Steiner den Referentenentwurf des Notfall-Gesetzes als „mangelhaft“ und zweifeln an dessen Umsetzbarkeit. „Der Entwurf, der jetzt auf dem Tisch liegt, steht für ein Übermaß an zusätzlicher Bürokratie, eine unzureichende und zu vage gehaltene Refinanzierung sowie unrealistische Fristen.“