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Gesundes-Herz-Gesetz: Prävention muss auf Evidenz basieren

Hofmeister: Prävention durch Medikamente ist der falsche Ansatz

04.07.2024 - Der mit dem Gesundes-Herz-Gesetz geplante breitere Einsatz von Cholesterinsenkern stößt bei der KBV auf heftige Kritik. Es sei absurd, mit der vom Bundesgesundheitsminister angeführten Begründung breiten Bevölkerungsschichten Statine anbieten zu wollen, vor allem auch schon Kindern, sagte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister in einem Video-Interview. Dafür gebe es keine Evidenz.

Die Prävention sollte eher durch veränderte Lebensführung, Sport, Bewegung oder eine andere Ernährung erfolgen. „Das wäre wesentlich gesünder und für die Bevölkerung besser. Und im Grunde ist es eine Bankrotterklärung zu sagen, wir geben jetzt den Leuten lieber Statine“, betonte Hofmeister und stellte klar: „Das sind Medikamente mit erheblichem Nebenwirkungspotenzial. Und das hat eben keine Evidenz.“ Es sei der falsche Ansatz, Prävention durch Medikamente zu machen.

Versorgung durch Verordnung aus dem Ministerium

Höchst problematisch ist Hofmeister zufolge nicht nur die fehlende Evidenz, sondern, dass über Versorgung „durch Verordnung aus dem Ministerium“ entschieden werden soll. Dabei sei es Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses festzulegen, welche Therapien, Untersuchungsmethoden und Medikamente in die Versorgung der breiten Bevölkerung kämen. „Und das ist in der Wissenschaft und der Medizin immer ein Ringen um Notwendigkeit, um Wirtschaftlichkeit, um Angemessenheit, auch um Nebenwirkungen“, betonte er.

Eine stärkere Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sei notwendig, stellte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende in dem Interview heraus. Doch es sei schwierig, „in diesem Gesetz positive Aspekte zu sehen.“ Bei den Disease-Management-Programmen seien einige Veränderungen vorgesehen, die „gut und notwendig sind.“

Heilkunde ist ärztliche Aufgabe

Die angekündigten Beratungsangebote in Apotheken dagegen seien „eine Grenzverletzung“, sagte Hofmeister zu den weiteren Plänen des Ministers. „Also, dass in Apotheken auch mal Cholesterin gemessen wird oder Zuckermessungen stattfinden oder Blutdruckmessung im Rahmen einer erweiterten Selbstmessung, dagegen ist kaum was zu sagen. Wenn es aber dann darum geht, medizinische Beratung anzubieten, dann ist das Heilkunde und die Heilkunde ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten“, betonte er.

Hofmeister verwies auf einen weiteren Aspekt, der in dem Zusammenhang wichtig sei: „Es darf in Apotheken geworben werden für solche Präventionsprogramme. Das dürfen Ärztinnen und Ärzte nicht. Auch das ist eine Unwucht, die wir so auf keinen Fall akzeptieren können“, kündigte er an.

Weiteres Vorgehen

Zum Entwurf des Ministers für ein Gesundes-Herz-Gesetz gibt es am 15. Juli eine Verbändeanhörung. Die KBV erarbeitet eine Stellungnahme.

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