Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Genetische Untersuchungen richtig veranlassen: KBV veröffentlicht Hinweise für Praxen

11.07.2024 - Genetische Untersuchungen spielen bei der Klassifizierung, Therapieentscheidung und Prognose für Krankheiten eine immer größere Rolle. Welche besonderen Anforderungen nach Gendiagnostikgesetz und EBM dabei gelten, hat die KBV in einer PraxisInfoSpezial für veranlassende Ärzte zusammengefasst.

Aufgrund der Bedeutung genetischer Untersuchungen auf ererbte Eigenschaften für den Einzelnen und in der Regel auch für dessen Angehörige hat der Gesetzgeber die Anforderungen für humangenetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken in einem speziellen Gendiagnostikgesetz konkretisiert.

Das Gesetz ist seit dem 1. Februar 2010 in Kraft und gilt neben dem EBM, der die Bestimmungen über die abrechnungsfähigen Leistungen enthält.

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte müssen somit die Regelungen des Gendiagnostikgesetzes und des EBM beachten, wenn sie humangenetische Untersuchungen durchführen und veranlassen.

Für tumorgenetische Untersuchungen auf erworbene somatische genetische Veränderungen gelten hingegen die Abrechnungsbestimmungen des EBM. Das Gendiagnostikgesetz umfasst diese Untersuchungen nicht.

Was Praxen bei welchen genetischen Untersuchungen beachten sollten, fasst die KBV in einer PraxisInfoSpezial auf 12 Seiten zusammen (siehe „Mehr zum Thema“).

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten