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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Hausärzte leisten zentralen Beitrag für die Organspende – Fast 3,8 Millionen Beratungen in 2023

18.07.2024 - Hausärzte haben im vergangenen Jahr insgesamt 3,77 Millionen Beratungsgespräche zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende geführt. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung.

Damit ist die Zahl der Beratungsgespräche gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Im Jahr 2022 waren 2,44 Millionen dieser Gespräche vertragsärztlich dokumentiert worden.

Nach Einschätzung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung kommt eine entscheidende Bedeutung für den stetigen Anstieg der Beratungszahlen dem im März 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zu. Seitdem haben gesetzlich Krankenversicherte alle zwei Jahre Anspruch auf eine ergebnisoffene Beratung durch den Haus- oder Kinder- und Jugendarzt. Zudem wurde das Organspende-Register auf den Weg gebracht, das seit März online ist (siehe Infobox).

Abrechnung des Beratungsgesprächs

Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte können das Beratungsgespräch bei über 14-jährigen Versicherten alle zwei Jahre mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 01480 abrechnen. Die GOP ist mit 65 Punkten bewertet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Beratungsmaterialien für die Praxis

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt Praxen mit Informationsmaterialien zum Thema Organ- und Gewebespende. Die Materialien stehen kostenlos im Webshop zum Download zur Verfügung.

Beratung zur Organspende

Hausärzte und Hausärztinnen sollen laut dem Transplantationsgesetz ihre Patienten regelmäßig darauf hinweisen, dass sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen und mit Vollendung des 14. Lebensjahres einer Organ- und Gewebespende widersprechen können. Bei Bedarf soll eine ergebnisoffene Beratung über die Organ- und Gewebespende insbesondere zu folgenden Punkten erfolgen:

  • Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende,
  • Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spenderinnen und Spendern,
  • Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung,
  • Hinweis, dass es keine Verpflichtung gibt, eine Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren, sowie
  • Möglichkeit, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register abzugeben.

In dem Gespräch über Organ- und Gewebespende soll den Patienten durch eine ergebnisoffene Information eine persönliche Entscheidung ermöglicht werden, die im Einklang mit ihrer Person und ihren persönlichen Werten steht.

Dies bedeutet, dass sie neutral informiert werden, Zeit finden, diese Informationen mit ihren eigenen Wertvorstellungen und Wünschen abzugleichen und sich schließlich aufgrund ihrer persönlichen Überzeugungen für oder gegen eine Spende ihrer Organe und Gewebe entscheiden können.

Organspende-Register

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis. Dort können Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende online eintragen und so rechtlich verbindlich dokumentieren. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Der Organspendeausweis bleibt gültig. Er kann neben weiteren schriftlichen Erklärungen wie der Patientenverfügung für die Dokumentation der Entscheidung genutzt werden.

Das Organspende-Register ist seit März 2024 online: www.organspende-register.de

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