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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

ZEPAI: Arztpraxen können neuen COVID-19-Impfstoff bestellen – Erste Auslieferung am 12. August

25.07.2024 - Arztpraxen können den an die Omikron-Variante JN.1 angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer jetzt erstmals für die Woche ab 12. August bestellen. Das neue Vakzin steht nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika für alle Altersgruppen zur Verfügung. Es soll besser vor aktuell zirkulierenden Virus-Varianten schützen.

Comirnaty JN.1 von BioNTech/Pfizer ist seit Anfang Juli in der Europäischen Union zugelassen und kann zur Grundimmunisierung und für Auffrischimpfungen eingesetzt werden. Nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) am Paul-Ehrlich-Institut steht das neue Vakzin wie bisher in drei Dosierungen zur Verfügung – für Personen ab 12 Jahren, für 5- bis 11-Jährige sowie für Säuglinge und Kleinkinder ab 6 Monaten bis 4 Jahre.

Steiner kritisiert: Nach wie vor keine Einzeldosen

„Damit steht rechtzeitig vor Herbstbeginn ein an die derzeit vorherrschenden JN.1-Corona-Varianten angepasster Impfstoff zur Verfügung“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner den PraxisNachrichten. Allerdings sei es unbegreiflich, warum der Bund nach wie vor keine Einzeldosen bereitstellen könne. „Auch wenn zumindest beim Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder jetzt Fläschchen mit Konzentrat für drei anstatt zuvor zehn Dosen ausgeliefert werden, bedeutet das weiterhin einen beträchtlichen organisatorischen Mehraufwand“, kritisierte sie.

Erste Bestellung bis 6. August

Eine erste Auslieferung des angepassten monovalenten mRNA-Impfstoffs an die Praxen soll laut ZEPAI am 12. August erfolgen. Dazu reichen Ärztinnen und Ärzte ihre Bestellung bis Dienstag, 6. August, 12 Uhr, bei der Apotheke ein. Eine Bestellung ist wie bisher wöchentlich möglich.

Praxen geben für die Bestellung des angepassten COVID-19-Impfstoffs auf dem Rezept den Impfstoffnamen an, zum Beispiel beim Vakzin für ab 12-Jährige „Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis JN.1“. Zudem fügen sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 ein. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Impfstoff bei gesetzlich oder privat versicherten Personen eingesetzt wird.

Der Impfstoff für ab 12-Jährige (graue Kappe) und für 5- bis 11-Jährige (dunkelblaue Kappe) wird als Fertiglösung geliefert. Somit ist keine Verdünnung mit NaCI-Lösung erforderlich. Ein Vial enthält jeweils 6 Dosen des Vakzins.

Das Vakzin für Mädchen und Jungen im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren muss vor der Verabreichung mit NaCl-Lösung verdünnt werden. Aus einem Vial (gelbe Kappe) können dann 3 Dosen entnommen werden (alle Infos zum neuen Impfstoff siehe Infobox).

Lagerung und Haltbarkeit: gleiche Vorgaben wie bisher

Für die Lagerung und Haltbarkeit gelten die gleichen Vorgaben wie für die bisherigen COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer. Das Impfzubehör (Spritzen, Kanülen) bestellen Praxen wie bei anderen Impfstoffen auch über ihre Apotheke.

Abrechnung und Dokumentation

COVID-19-Impfungen mit dem Impfstoff Comirnaty JN.1 werden mit der Pseudonummer 88345 und dem entsprechenden Suffix (siehe KBV-Themenseite) abgerechnet. Die Ziffer kann sofort ab Auslieferung des neuen Impfstoffs verwendet werden.

Eine wöchentliche Dokumentation ist seit 1. Juli nicht mehr erforderlich. Die Dokumentation erfolgt nun wie bei anderen Impfungen auch in der Patientenakte sowie im Impfausweis.

Verfügbarkeit der XBB.1.5-Impfstoffe von Comirnaty

Laut ZEPAI stellt der Bund mit Einführung der an JN.1 angepassten Comirnaty-Impfstoffprodukte die Auslieferung der XBB.1.5-Impfstoffe von Comirnaty für alle Altersklassen ein. Da zukünftig der besser schützende Impfstoff eingesetzt werden sollte, dürfen beziehungsweise sollten die noch in Arztpraxen sowie in Apotheken oder beim pharmazeutischen Großhandel vorhandenen Vials fachgerecht entsorgt werden.

Hinweis: Bislang waren für 5- bis 11-Jährige nur noch Chargen mit Haltbarkeit bis 31. Juli 2024 verfügbar. Das ZEPAI teilte nun mit, dass eine weitere Tranche des Impfstoffs Comirnaty XBB.1.5 für Kinder von 5 bis 11 Jahren mit dem Verfalldatum 31. August zur Verfügung steht. Damit soll die Versorgung dieser Altersgruppe über den 31. Juli hinaus bis zur Auslieferung des an JN.1 angepassten Impfstoffs am 12. August sichergestellt werden.

Nuvaxovid XBB.1.5 ab September nicht mehr verfügbar

Der proteinbasierte COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid XBB.1.5 des pharmazeutischen Unternehmers Novavax erreicht laut ZEPAI zum 31. August 2024 das Ende der Haltbarkeitsdauer und wird somit ab dem 1. September nicht mehr zur Verfügung stehen. Eventuell noch vorhandene Impfdosen seien dann fachgerecht zu entsorgen.

Sobald konkrete Informationen seitens des ZEPAI vorliegen, wann ein an die JN-Varianten angepasster Nuvaxovid-Impfstoff zur Verfügung stehen soll, werden die PraxisNachrichten berichten.

Informationen für Arztpraxen zu dem an die Omikron-Variante JN.1 angepassten Impfstoff von BioNTech/Pfizer

  Comirnaty 3 Mikrogramm/Dosis JN.1 von BioNTech/Pfizer Comirnaty 10 Mikrogramm/Dosis JN.1 von BioNTech/Pfizer Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis JN.1 von BioNTech/Pfizer
Alter 6 Monate bis 4 Jahre 5 bis 11 Jahre Ab 12 Jahre
Anwendung Grundimmunisierung und Auffrischimpfung
Dosen 3 Dosen je Vial 6 Dosen je Vial 6 Dosen je Vial
Kappenfarbe gelb dunkelblau grau
Konzentrat/Fertiglösung

Konzentrat

Vor Verabreichung mit NaCl-Lösung verdünnen (unter Verwendung einer 21-Gauge- oder schmaleren Nadel)

Fertiglösung Fertiglösung
Haltbarkeit/Lagerung

Aufgetaut und ungeöffnet: 10 Wochen im Kühlschrank bei 2 °C bis 8 °C (inklusive Zeit für Auftauen und Transport); 12 Stunden bei 8 °C bis 30 °C

Geöffnet: Innerhalb von 12 Stunden verimpfen, Lagerung bei 2 °C bis 30 °C

Aus mikrobiologischer Sicht sollte das Produkt sofort verwendet werden.

Bestellung Wöchentlich
Angaben auf dem Rezept
  • Anzahl der Dosen, z.B. „9 Dosen Comirnaty 3 Mikrogramm/Dosis JN.1“
  • IK 103609999 für den Kostenträger (für gesetzlich und privat Versicherte)
  • Anzahl der Dosen, z.B. „18 Dosen Comirnaty 10 Mikrogramm/Dosis JN.1“
  • IK 103609999 für den Kostenträger (für gesetzlich und privat Versicherte)
  • Anzahl der Dosen, z.B. „18 Dosen Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis JN.1“
  • IK 103609999 für den Kostenträger (für gesetzlich und privat Versicherte)
Impfzubehör

Spritzen, Kanülen, ggf. NaCl-Lösung bestellen Praxen wie bei anderen Impfstoffen separat über ihre Apotheke. Wie bisher auch sind bei Comirnaty 10 bzw. 30 Mikrogramm/Dosis Spritzen und Nadeln mit geringem Totvolumen zu verwenden (Kombination aus Spritze und Nadel sollte ein Totvolumen von nicht mehr als 35 Mikrolitern haben). Bei Comirnaty 3 Mikrogramm/Dosis können hingegen Standardspritzen/Nadeln verwendet werden.

Abrechnung

Abrechnung von Impfleistungen für GKV-Versicherte über die Kassenärztliche Vereinigung

Pseudonummer 88345 plus entsprechendem Suffix

Vergütung entsprechend der regionalen Impfvereinbarung

Dokumentation

Die Dokumentation erfolgt seit 1. Juli – wie bei anderen Impfungen – in der Patientenakte und im Impfausweis.

 

Hinweise zur Impfstoffbestellung

Arztpraxen können den an die Omikron-Variante JN.1 angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer bis Dienstag, 6. August (12 Uhr) für die Woche ab 12. August bestellen. Die Bestellung erfolgt weiterhin wöchentlich.

Angabe auf dem Rezept: Praxen geben dafür auf dem Rezept zur Unterscheidung von anderen Impfstofftypen folgende Bezeichnungen (je nach gewünschter Formulierung) sowie die Anzahl der Dosen an:

  • „Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis JN.1“
  • „Comirnaty 10 Mikrogramm/Dosis JN.1“
  • „Comirnaty 3 Mikrogramm/Dosis JN.1“

Beispiel: „18 Dosen Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis JN.1“

Impfzubehör: Das Impfzubehör (Spritzen, Kanülen, ggf. NaCl-Lösung) bestellen Praxen wie bei anderen Impfstoffen auch über ihre Apotheke.

Überblick COVID-19-Impfung: Das empfiehlt die STIKO beziehungsweise regelt die Schutzimpfungs-Richtlinie

Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren sowie Schwangeren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese ist erreicht, wenn drei Antigenkontakte erfolgt sind. Mindestens ein Kontakt davon sollte eine COVID-19-Impfung sein.

Eine – jährlich im Herbst erfolgende – Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:

  • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen
  • Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.
    Ausnahme: Immungesunde Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben.

Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.

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