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RSV-Prophylaxe nicht zum Nulltarif – KBV-Vorstand fordert Korrektur der geplanten Rechtsverordnung

25.07.2024 - Die neue RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen ist nicht Teil der Versicherten- und Grundpauschalen. Das hat der Vorstand der KBV nochmals klargestellt und das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, den Referentenentwurf für die Rechtsverordnung zu korrigieren.

„Die Rechtslage ist klar“, betonte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Die spezifische Prophylaxe von RSV-Erkrankungen mit Nirsevimab bei gesunden Neugeborenen und Säuglingen sei eine Leistung der Primärprävention. Und für eine Präventionsleistungen an Gesunden komme die Versichertenpauschale angesichts der klaren Regelung im EBM gar nicht in Betracht.

Es sei von daher mehr als irritierend, dass in dem seit Ende voriger Woche vorliegenden Referentenentwurf für eine Rechtsverordnung steht, dass die RSV-Prophylaxe in den Grund- und Versichertenpauschalen enthalten und daher eine Anpassung des EBM nicht notwendig sei. „Dies muss richtiggestellt werden“, forderte Gassen.

Mit der RSV-Prophylaxe komme ein erheblicher zusätzlicher Beratungsaufwand auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu. „Insbesondere bei dieser neuen Form der passiven Immunisierung werden Eltern viele Fragen zur Wirkweise und zu möglichen Nebenwirkungen haben. Dieser hohe Beratungsaufwand muss angemessen mit zusätzlichen Finanzmitteln vergütet werden“, ergänzte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister.

Zeit drängt – Verhandlungen zügig aufnehmen

Die KBV will zügig die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband aufnehmen und einen Beschlussentwurf im Bewertungsausschuss einreichen, sobald die Rechtsverordnung da ist. „Die Zeit drängt. Es sollte das Ziel aller sein, so schnell wie möglich eine Regelung zu finden, damit die Kleinsten noch rechtzeitig vor Beginn der RSV-Saison geschützt werden können“, sagte Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Ende voriger Woche einen Referentenentwurf für eine Rechtsverordnung vorgelegt, um den Anspruch für gesetzlich krankenversicherte Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres auf die neue RSV-Prophylaxe zu regeln. Für den 14. August ist eine Verbändeanhörung geplant.

STIKO-Empfehlung zur RSV-Prophylaxe

Die STIKO empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV). Dadurch sollen insbesondere RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie Versorgungsengpässe verhindert werden. Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Handelsname: Beyfortus) als Einmaldosis in der ersten von Neugeborenen und Säuglingen erlebten RSV-Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März).

Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der ersten RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.

Die Empfehlung zur Prophylaxe mit Nirsevimab betrifft insbesondere auch Neugeborene und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion, zum Beispiel Frühgeburtlichkeit oder schwere Herzfehler. Für diese Risikogruppe bietet Nirsevimab nach Angaben der STIKO eine Alternative zur bisher gängigen Immunisierung mit Palivizumab.

Bei Säuglingen in Deutschland sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen. Neugeborene und Säuglinge sind vor allem in ihren ersten sechs Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken.

Nirsevimab ist ein Antikörper, der nach Verabreichung einen sofortigen Schutz gegen RSV-Erkrankungen bietet und der laut STIKO bei zeitgerechter Gabe über die gesamte erste RSV-Saison schützt. Die RSV-Prophylaxe kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen verabreicht werden.

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