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Neue "Mädchensprechstunde M1": Frauenarztpraxen können sich in Selektivvertrag einschreiben

01.08.2024 - Mit der „Mädchensprechstunde M1“ startet ein neues Versorgungsangebot für Mädchen und junge Frauen zwischen 12 und 17 Jahren, die bei einer der teilnehmenden Betriebskrankenkassen versichert sind. Frauenärzte können sich ab August bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung in den Selektivvertrag einschreiben. Für Mädchen ist die Einschreibung ab Oktober in teilnehmenden Frauenarztpraxen möglich.

Die „Mädchensprechstunde M1“ soll einen niedrigschwelligen Erstkontakt zur frauenärztlichen Beratung und Begleitung ermöglichen. Dazu gehört unter anderem, den Impfstatus zu überprüfen und über sexuell übertagbare Krankheiten aufzuklären. Auch eine erste körperliche Untersuchung ist möglich. Die KBV hat dazu einen Vertrag mit 46 Betriebskrankenkassen geschlossen; weitere können teilnehmen (Liste siehe Infobox).

Extrabudgetäre Vergütung von über 100 Euro

Alle Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe können an dem Vertrag teilnehmen. Dazu müssen sie sich bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung melden und sich in den Selektivvertrag „Mädchensprechstunde M1“ einschreiben. Für die Einschreibung, Beratung und Impfmotivation erhalten sie eine extrabudgetäre Vergütung von über 100 Euro pro Mädchen (siehe Infobox).

Die Einschreibung ist für Praxen ab 1. August möglich. Wenn sie am Vertrag teilnehmen, können Praxen in ihren Räumen oder auf ihrer Internetseite auf das neue Versorgungsangebot hinweisen.

Sprechstunde ab Oktober in teilnehmenden Praxen

Mädchen zwischen 12 und 17, die bei einer der teilnehmenden BKK versichert sind, können dann je nach Alter entweder von ihren Eltern angemeldet werden oder sich selbst anmelden.

Ablauf und ärztliche Leistungen

Zunächst informiert der Arzt oder die Ärztin das Mädchen über das neue Versorgungsangebot und die notwendige Einschreibung.

Nach der Einschreibung füllt das Mädchen den M1-Fragebogen aus. Abgefragt werden darin beispielsweise Informationen zu Medikamenten, Allergien, Periodenblutungen und Periodenschmerzen. Auf Grundlage des ausgefüllten Fragebogens erfolgt dann ein ausführliches ärztliches Beratungsgespräch.

Im weiteren Verlauf informiert der Arzt oder die Ärztin über die geschlechtsspezifische Gesundheitsprävention. Anlassbezogen und mit Zustimmung der Versicherten kann auch eine körperliche Untersuchung erfolgen.

Stellt der Arzt oder die Ärztin fest, dass der Impfstatus gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B) nicht vollständig ist, kann ein Aufklärungsgespräch dazu stattfinden. Dies soll die Versicherte motivieren, die fehlenden Impfungen in Anspruch zu nehmen.

Ziel: Erstkontakt erleichtern

Für viele Mädchen und deren Eltern stellen die körperlichen und emotionalen Veränderungen verbunden mit der Pubertät eine Herausforderung dar. Zugleich stellt sich die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für den ersten Besuch in einer Frauenarztpraxis ist. Die „Mädchensprechstunde M1“ bietet hierfür nun Gesprächs- und Beratungsleistungen.

Die KBV hat dazu mit dem Berufsverband der Frauenärzte und dem BKK-Landesverband Bayern einen Rahmenvertrag zum ersten Besuch von 12- bis 17-jährigen Mädchen in einer Frauenarztpraxis geschlossen. Das Versorgungsprogramm „Mädchensprechstunde M1“ startet am 1. Oktober mit 46 teilnehmenden Betriebskrankenkassen. Gesetzliche Grundlage für das besondere Versorgungsangebot ist Paragraf 140a SGB V.

Für Praxen

  • Ab 1. August können Praxen am Vertrag „Mädchensprechstunde M1“ teilnehmen.
  • Alle Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe können sich in den Vertrag einschreiben.
  • Die Einschreibung erfolgt über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung.
  • Den M1-Rahmenvertrag, die Versicherten-Teilnahmeerklärung, eine Information für Patientinnen und die Liste der teilnehmenden BKK finden Praxen unter "Mehr zum Thema".
  • Ärztliche Leistungen und extrabudgetäre Vergütung:
    • Einschreibung der Versicherten und Übergabe M1-Fragebogen: 10 Euro (GOP 81330)
    • Auswertung Fragebogen und Beratungsgespräch, fakultativ und mit Zustimmung der Versicherten körperliche Untersuchung (keine gynäkologische Untersuchung): 82 Euro (GOP 81331)
    • Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B) für nicht vollständig immunisierte Versicherte: 10 Euro (GOP 81332)

Für Versicherte

  • Die „Mädchensprechstunde M1“ richtet sich an Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren.
  • Die Mädchen müssen bei einer am Vertrag teilnehmenden Betriebskrankenkassen versichert sein:
    Liste der teilnehmenden BKK (PDF)
  • Die Einschreibung erfolgt in der teilnehmenden Frauenarztpraxis, dies ist ab 1. Oktober möglich.

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