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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Patienten können Assistenzhunde mitbringen

08.08.2024 - Assistenzhunde dürfen Menschen mit Behinderungen in öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser begleiten. Das sieht das Behindertengleichstellungsgesetz vor und lässt nur in begründeten Fällen Ausnahmen zu.

Grundsätzlich bestehen keine hygienischen Bedenken zum Mitführen von Assistenzhunden für solche Bereiche, wo sich Menschen in Straßenkleidung aufhalten. Dazu zählen beispielsweise Arztpraxen, Therapieräume, Krankenhäuser oder Cafeterien.

In Einzelfällen können hygienische Gründe oder Infektions- und Gesundheitsgefahren allerdings gegen die Mitnahme eines Assistenzhundes in die Arztpraxis sprechen. Praxisteams sollten dann versuchen, Patientinnen und Patienten, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, zum Beispiel in den Randzeiten einzubestellen und so eine passende Lösung zu finden.

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Tiere, die Menschen mit Beeinträchtigungen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen oder erleichtern. Sie sind nicht mit Therapiehunden zu verwechseln.

Weniger Barrieren durch Assistenzhunde

Assistenzhunde helfen Menschen mit einer Behinderung, alltägliche Aufgaben zu erledigen. Sie können zum Beispiel einen Gegenstand aufheben, der einem Menschen im Rollstuhl heruntergefallen ist, Medikamente aus dem Regal holen oder Lichtschalter und Knöpfe betätigen. Für blinde Menschen kann ein Blindenführhund eine Hilfe sein, sich im öffentlichen Raum freier zu bewegen.

Einige Assistenzhunde können ihre Halter auch vor akuten Gesundheitskrisen warnen. Das Tier erkennt zum Beispiel rechtzeitig einen anstehenden epileptischen Anfall, sodass der Betroffene sich noch in eine sichere Umgebung begeben kann. Außerdem gibt es Hunde, die Menschen mit Demenz, Autismus, Diabetes oder einer posttraumatischen Belastungsstörung helfen.

Zu erkennen sind Assistenzhunde an einem speziellen Abzeichen, das auf einer Kenndecke, dem Hundegeschirr oder am Halsband sichtbar befestigt ist. Auch der Ausweis „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ gilt als Nachweis. Entsprechende Abbildungen zur Ansicht finden Interessierte auf der KBV-Themenseite Barrierefreiheit.

Die Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund, die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und sogenannten Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern sind in der sogenannten Assistenzhundeverordnung geregelt. Einen Überblick über diese Regelungen bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website (siehe „Mehr zum Thema“).

Fortbildung: Barrieren in der Arztpraxis abbauen

Der barrierearme Zugang zur medizinischen Versorgung wird immer wichtiger. Wie Praxen dem besser gerecht werden können, vermittelt die KBV in der Fortbildung „Barrieren in der Praxis erkennen und abbauen“. Anhand einer Arztpraxis werden beispielhaft Maßnahmen aufgezeigt, mit denen sich (bauliche) Barrieren für Menschen mit Behinderung reduzieren lassen.

Die Online-Fortbildung wird im Fortbildungsportal angeboten und ist für Ärzte und Psychotherapeuten kostenlos. Für die erfolgreiche Teilnahme gibt es drei CME-Punkte.

Hinweise zum KBV-Fortbildungsportal

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