Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Präanästhesiologische Untersuchung: Neue GOP in den EBM aufgenommen

15.08.2024 - Zur Abklärung der Narkosefähigkeit eines Patienten wird die Gebührenordnungsposition 05311 rückwirkend zum 1. Juli neu in den EBM aufgenommen. Hintergrund ist eine Regelungslücke im Zusammenhang mit den Hybrid-DRG.

Erfolgt eine präanästhesiologische Untersuchung vor einer Operation nach der Hybrid-DRG-Verordnung, ist sie Bestandteil der Fallpauschale und kann nicht separat abgerechnet werden. Findet der Eingriff dann jedoch nicht statt und ist er auch nicht im Anhang 2 des EBM aufgeführt, bestand bislang für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte keine Möglichkeit, die Leistung für die präanästhesiologische Untersuchung abzurechnen.

Dies hat der Bewertungsausschuss mit dem jetzt gefassten Beschluss geändert. Die neue Gebührenordnungsposition 05311 ist mit 132 Punkten (15,75 Euro) bewertet und wird extrabudgetär vergütet. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Bis Ende des Jahres wird sich der Bewertungsausschuss ausführlich mit weiteren EBM-Anpassungen im Zusammenhang mit den Hybrid-DRG befassen.

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten