RSV-Impfung für Erwachsene – G-BA prüft Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie
15.08.2024 - Erwachsenen über 75 Jahre empfiehlt die Ständige Impfkommission eine einmalige Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV. Außerdem sollen sich 60- bis 74-Jährige mit Risikofaktoren impfen lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss berät bereits über eine Aufnahme der Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie. Erst danach ist die RSV-Impfung eine Kassenleistung.
Die Impfung soll möglichst im September oder Anfang Oktober erfolgen, um in der darauffolgenden RSV-Saison (Oktober bis März) einen bestmöglichen Schutz zu bieten, wie die Ständige Impfkommission (STIKO) mitteilte. Sie kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung erfolgen.
Zur Verfügung stehen aktuell die proteinbasierten Impfstoffe Arexvy von GlaxoSmithKline und Abrysvo von Pfizer. Beide wurden vor etwa einem Jahr für Personen ab 60 Jahre von der Europäischen Arzneimittelkommission zugelassen und werden von der STIKO empfohlen.
Bei der RSV-Impfung handelt es sich um eine einmalige Impfung. Inwiefern zu einem späteren Zeitpunkt Auffrischimpfungen erforderlich sind, lässt sich laut STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beantworten.
Schwer Erkrankte und Pflegeheimbewohner ab 60 Jahren
Ziel der Impfempfehlung ist es, RSV-bedingte Atemwegserkrankungen und durch sie verursachte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu reduzieren. Neben den über 75-Jährigen sollen sich deshalb auch Personen ab 60 Jahren impfen lassen, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden oder die in einer Pflegeeinrichtung leben.
Grunderkrankungen mit erhöhtem Risiko
Zu den Grunderkrankungen gehören laut STIKO unter anderem schwere Formen von chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen, hämatoonkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen sowie einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz. Sie seien mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Erkrankung assoziiert.
Leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen dieser chronischen Erkrankungen gingen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher, betont die STIKO.
Die Entscheidung für eine Indikationsimpfung sollte deshalb mehrere Aspekte berücksichtigen: die Schwere der Grunderkrankung und gegebenenfalls deren klinische Relevanz unter medikamentöser Einstellung, das Vorliegen einer schweren Immundefizienz sowie die fragliche Schutzdauer nach einer RSV-Impfung und mögliche Nebenwirkungen.
G-BA muss Richtlinie anpassen
Damit die RSV-Impfung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird, muss sie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufnehmen.
Hierfür gibt es gesetzlich vorgegebene Fristen. Demnach muss der G-BA innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung über die Aufnahme entscheiden. Der Beschluss tritt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium – üblicherweise am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Empfehlungen der STIKO
Diese Erwachsene sollten sich gegen das RS-Virus impfen lassen:
- Personen ab 75 Jahren (Standardimpfung)
- Personen zwischen 60 und 74 Jahren, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden und/oder in einer Pflegeeinrichtung leben (Indikationsimpfung)
Hierbei weist die STIKO darauf hin, dass leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen der chronischen Erkrankungen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einhergehen.
Die individuelle Entscheidung zur Indikationsimpfung ab 60 Jahren sollte unter Berücksichtigung folgender Aspekte getroffen werden:
- Schwere Grunderkrankung und gegebenenfalls deren klinische Relevanz unter medikamentöser Einstellung
- Vorliegen einer schweren Immundefizienz
- Fragliche Schutzdauer nach Impfung sowie unklare Boosterfähigkeit nach Auffrischimpfung, mögliche Nebenwirkungen der RSV-Impfung
Quelle: Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch-Instituts, Ausgabe 32/2024, 8. August 2024