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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Update für Kommunikationsdienst KIM installieren

22.08.2024 - Praxen sollten jetzt das von den Anbietern bereitgestellte Update für den Kommunikationsdienst KIM 1.5 einspielen. Die Zulassungen der gematik für die bisherige Version 1.0 laufen je nach Anbieter spätestens Ende September aus. Aufgrund des Ablaufs der Zulassungen ist die Umstellung notwendig.

Einige Vorteile bringt das Update auf KIM 1.5. für Nutzerinnen und Nutzer: So können sie mit der neuen Software deutlich größere Anhänge sicher elektronisch versenden und empfangen, beispielsweise Befunde aus bildgebenden Verfahren. Auch die automatische Zuordnung von Inhalten aus KIM-Nachrichten soll mit der neuen KIM-Version verbessert werden. Zudem wird die Einbindung des KIM-Mailclients in das Praxisverwaltungssystem erleichtert.

Mit dem nächsten Update (KIM 1.5.3) wird es möglich sein, im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur einfacher zu erkennen, welche Anwendungen – wie beispielsweise die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der elektronische Arztbrief – von der Empfängeradresse genutzt und verarbeitet werden können.

Keine zusätzlichen Kosten für kv.dox-Nutzer

Etwaige Mehrkosten, die durch das Update des KIM-Dienstes entstehen, fallen unter die monatliche TI-Pauschale. Einzelheiten dazu finden Praxen auf der KBV-Themenseite TI-Finanzierung (siehe „Mehr zum Thema“). Für Kundinnen und Kunden von kv.dox, dem KIM-Dienst der KBV, ist das Update kostenfrei und die monatlichen Kosten pro KIM-Adresse konnten gesenkt werden (die PraxisNachrichten berichteten).

KBV rät zu regelmäßigen Updates

Die KBV empfiehlt Praxen generell, die von den Herstellern bereitgestellten Updates für das Praxisverwaltungssystem (PVS) stets zeitnah einzuspielen – auch während eines laufenden Quartals. Dadurch ist sichergestellt, dass die Software immer auf dem aktuellen Stand ist und Fehler, zum Beispiel in der Abrechnung oder bei digitalen Formularen, verhindert werden.

Software-Updates umfassen neben grundsätzlichen funktionalen Neuerungen, Verbesserungen oder aktualisierten Vorgaben wie neue Gebührenordnungspositionen auch die Pflege und Weiterentwicklung des PVS. So werden mitunter Fehler oder Fehlfunktionen, auf die Praxen, Kassenärztliche Vereinigungen oder die KBV die Hersteller hingewiesen haben, behoben.

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