Mammographie-Screening: Ab Januar werden Frauen ab 70 Jahren per Post eingeladen
22.08.2024 - Beim Mammographie-Screening-Programm können ab Januar 2025 auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren über das meldedatenbasierte Einladungsverfahren angeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu entsprechende Regelungen in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie getroffen.
Bereits seit 1. Juli 2024 haben Frauen zwischen 70 und 75 Jahren ebenfalls Anspruch auf Teilnahme am bundesweiten Mammographie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. Zuvor umfasste es nur die Altersgruppe der 50- bis 69-Jährigen. Damit ist der Kreis der Anspruchsberechtigten um rund 2,5 Millionen Frauen angewachsen.
Wer Anspruch hat, wird alle zwei Jahre angeschrieben und eingeladen. Dieses Einladungsverfahren soll ab Januar auch für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren erfolgen. Bisher müssen diese sich bei Interesse am Screening selbst für einen Untersuchungstermin bei der zuständigen einladenden Stelle, der sogenannten Zentralen Stelle, melden (die PraxisNachrichten berichteten).
Künftig werden Meldedaten genutzt
Ab Januar können nun auch diese Frauen regelmäßig meldedatenbasiert eingeladen werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie festgelegt. Dies gilt aber nur, wenn im jeweiligen Bundesland die rechtlichen Voraussetzungen für die Meldedatenübermittlung vorliegen, die Meldedaten der Zentralen Stelle bereitgestellt werden und die verpflichtende Software einsatzfähig ist.
Laut G-BA wird dies in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein nach aktuellem Stand voraussichtlich der Fall sein. Dort entfällt dann die verpflichtende Bereitstellung des Informationsschreibens des G-BA zur Selbsteinladung in den Screening-Einheiten sowie hausärztlichen und gynäkologischen Praxen.
Welche Bundesländer das meldebasierte Einladungsverfahren für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren umsetzen, erfahren Praxen und Frauen bei den Zentralen Stellen.
Ministerium prüft Beschluss
Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei Monate Zeit, den Beschluss des G-BA vom 15. August zu prüfen. Dann wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft.
Frauen über 70 Jahre: Termin für Screening vereinbaren
Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können sich seit 1. Juli bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein.
Die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen veröffentlicht die Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening auf ihrer Internetseite. Dort geben Frauen ihre Postleitzahl ein und erhalten die Kontaktdaten der für sie zuständigen Zentralen Stelle angezeigt.
Mammographie-Screening: Kontaktstellen und Terminvereinbarung
Mammographie-Screening-Programm
Brustkrebs ist bundesweit die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Etwa zehn Prozent aller Frauen erkranken irgendwann in ihrem Leben daran, die meisten nach dem 50. Lebensjahr.
Studien haben gezeigt, dass ein Programm zur systematischen Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie für die Altersgruppe der 50- bis 75-jährigen Frauen, das sogenannte Mammographie-Screening, die Sterblichkeit an Brustkrebs senken kann.
Bundesweit sind seit dem 1. Juli 2024 etwa 14,5 Millionen Frauen anspruchsberechtigt und es gibt mehr als 400 Standorte zur wohnortnahen Versorgung (teilweise mobil, sogenannte Mammobile).
Das Mammographie-Screening umfasst die alle zwei Jahre erfolgende schriftliche Einladung der Frau, die Screening-Untersuchung, die Durchführung der Abklärungsdiagnostik, die Diagnosestellung und die Überleitung in die Therapie.