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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Neue PraxisInfoSpezial zur ambulanten Versorgung von Patienten aus dem Ausland

29.08.2024 - Für im Ausland gesetzlich Krankenversicherte gelten besondere Regelungen, wenn sie in Deutschland eine Arztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst aufsuchen. Die KBV hat wichtige Informationen dazu in einer PraxisInfoSpezial zusammengefasst. Sie enthält auch eine Checkliste und Ansichtsformulare für den schnellen Überblick.

In der neuen PraxisInfoSpezial „Im Ausland Krankenversicherte“ geht es um die ambulante Versorgung von Menschen aus Herkunftsländern, für die das europäische Recht gilt oder mit denen Deutschland ein bilaterales Abkommen geschlossen hat. Insgesamt sind dies knapp 40 Staaten. Für sie gelten besondere Regelungen. Faustregel für andere Länder ist: Personen von dort erhalten eine Privatrechnung.

Welche Nachweise erforderlich sind

Im ersten Teil der PraxisInfoSpezial werden die Mitgliedstaaten der EU und des europäischen Wirtschaftsraumes sowie die Schweiz, Großbritannien und Nordirland thematisiert. Erläutert wird unter anderem, worauf Personen von dort Anspruch in Deutschland haben und welche Nachweise sie vorgelegen müssen. Weitere Themen sind die Dokumentation und Abrechnung der Leistungen.

Um Personen aus Ländern, mit denen Deutschland ein bilaterales Abkommen geschlossen hat – etwa Bosnien und Herzegowina, die Türkei oder Tunesien – geht es im zweiten Teil. Ihnen steht nur ein eingeschränkter Leistungsumfang zur Verfügung, der in dem Dokument „Nationaler Anspruchsnachweis“ konkretisiert wird.

Checkliste und Formularmuster

Die PraxisInfoSpezial bietet zudem eine Checkliste zum Vorgehen in der Praxis. Darin sind alle wesentlichen Punkte enthalten, beispielsweise zum Identitäts- und Krankenversicherungsnachweis, zur Patientenerklärung, Dokumentation und Abrechnung. Abgebildet sind ferner die verschiedenen Nachweise sowie die Patientenerklärung. So können Praxisteams schnell erkennen, welches Dokument benötigt wird.

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