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Honorarbericht: Nur leichtes Plus im zweiten Quartal 2023

29.08.2024 - Die Umsätze der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind im zweiten Quartal 2023 im Bundesdurchschnitt je Arzt um zwei Prozent gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Honorarbericht der KBV für das zweite Quartal 2023 hervor.

Psychotherapeuten und Ärzte aller Fachrichtungen erzielten damit einen durchschnittlichen Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit von 60.848 Euro – vor Abzug von Praxiskosten, Steuern etc. Der durchschnittliche Umsatz je Behandlungsfall erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahresquartal auf 78,34 Euro (+2,8 Prozent). Die Anzahl der Behandlungsfallzahl je Ärztin und Arzt sank um 0,8 Prozent.

Hausärztlicher Versorgungsbereich

Der Honorarumsatz je Hausärztin und Hausarzt (Allgemeinmedizin / hausärztliche Internisten) erhöhte sich im zweiten Quartal 2023 im Schnitt um 0,5 Prozent auf 60.708 Euro. Aufgrund einer leicht rückläufigen Behandlungsfallzahl je Ärztin und Arzt (-2,9 Prozent) stieg der Honorarumsatz je Behandlungsfall auf 72,93 Prozent (+3,6 Prozent).

Die Kinder- und Jugendärzte kamen im Berichtszeitraum auf ein Plus von 5,2 Prozent je Ärztin und Arzt: Der Honorarumsatz betrug im zweiten Quartal 2023 durchschnittlich 67.090 Euro. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um 4,6 Prozent auf 72,90 Euro. Die Behandlungsfallzahl je Ärztin und Arzt erhöhte sich um 0,5 Prozent.

Fachärztlicher Versorgungsbereich

Der durchschnittliche Honorarumsatz je Ärztin und Arzt im fachärztlichen Bereich wuchs im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,5 Prozent auf 60.525 Euro. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall lag bei 81,07 Euro (+1,9 Prozent). Die durchschnittliche Anzahl der Behandlungsfälle je Ärztin und Arzt erhöhte sich um 0,6 Prozent.

Für die Gruppe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten weist der Bericht für das zweite Quartal des Vorjahres ein Honorarumsatz von 24.476 Euro (+5,8 Prozent) aus. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um 3,8 Prozent auf 517,46 Euro.

Gesamtvergütung stieg um 2,1 Prozent

Die Gesamtvergütung hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,1 Prozent erhöht. Somit standen im zweiten Quartal 2023 bundesweit rund 11,4 Milliarden Euro für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung.

Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) stieg dabei um 8,4 Prozent auf rund 7,1 Milliarden Euro. Die Gesamtvergütung außerhalb der MGV reduzierte sich hingegen um 7,0 Prozent auf rund 4,3 Milliarden Euro. Diese Entwicklung ist vor allem auf die Abschaffung der Neupatientenregelung durch den Gesetzgeber zu Beginn des Jahres 2023 zurückzuführen. Ein Teil des bis dahin extrabudgetär gezahlten Geldes wurde infolgedessen in die MGV überführt, sodass diese gegenüber dem Vorjahresquartal überdurchschnittlich stark anstieg.

Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit

Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verwechselt. Der im Honorarbericht ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.

Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 26,1 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 73,9 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er:

  • Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie, Versicherungen und medizinische Geräte (47,0 Prozent)
  • Steuerzahlungen (16,4 Prozent)
  • Berufsständische Altersversorgung (7,4 Prozent)
  • Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (3,0 Prozent)

Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten persönlich zur Verfügung steht.

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