Selbstverwaltung soll Früherkennung und Gabe von Statinen regeln – Bundeskabinett verabschiedet geänderten Entwurf für ein Gesundes-Herz-Gesetz
29.08.2024 - Die Kritik von KBV und anderen ärztlichen Organisationen an dem geplanten Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit hat zumindest teilweise im Bundesgesundheitsministerium Wirkung gezeigt. „Wir begrüßen es, dass bei der Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der Verordnung von Statinen nun ausdrücklich der Gemeinsame Bundesausschuss einbezogen wird“, erklärte der Vorstand der KBV.
Das Bundeskabinett hat den geänderten Gesetzentwurf am Mittwoch verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen möglichst früh zu erkennen und zu bekämpfen. Dafür sollen Früherkennungsuntersuchungen und die Therapiemöglichkeiten ausgebaut werden sowie mehr Patientinnen und Patienten die Möglichkeit erhalten, an strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) teilzunehmen.
Besonders umstritten im ursprünglichen Gesetzentwurf war, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als Selbstverwaltungsgremium außen vor gelassen worden war. Dies betraf vor allem die Vorhaben, den Anspruch auf Statine gesetzlich zu regeln und zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Erwachsene einzuführen. Die Details, beispielsweise ab welchem kardiovaskulärem Risko Statine verordnet werden sollen, sollten per Gesetz festgelegt werden. Erfreulich ist, dass nunmehr der G-BA das Nähere regeln soll.
An dem flächendeckenden Screening von Kindern auf familiäre Hypercholesterinämie hält die Bundesregierung dennoch fest. „Dies ist sehr bedauerlich, zumal der aktuelle Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hierfür keinen Nutzen sieht“, monierte der KBV-Vorstand.
KBV-Vorstand bemängelt unzureichende Primärprävention
Aus Sicht des KBV-Vorstands fehlt in dem Gesetzentwurf allerdings weiterhin eine konsequente Umsetzung des Präventionsgedankens, um bestimmten Risikofaktoren wie Rauchen, Bluthochdruck, Adipositas oder Bewegungsarmut durch eine veränderte Lebensführung zu begegnen. „Primärprävention beginnt bereits mit Kampagnen in der Schule, umfasst gesellschaftliche Aufklärung und erwägt zum Beispiel Werbeverbote für oder hohe Steuern auf ungesunde Lebensmittel“, betonten die Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einer Pressemitteilung.
Heilkunde ist ärztliche Aufgabe
Unverständlicherweise bleibe es bei den vorgesehenen Beratungsangeboten in Apotheken, kritisierten sie. „Medizinische Beratungen gehören eindeutig zur Heilkunde – und diese ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Hier muss das parlamentarische Verfahren korrigierend eingreifen.“ Laut Gesetzentwurf sollen gesetzlich Versicherte Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Apotheken erhalten.
Ausbau der DMP wird begrüßt
Die Vorstände begrüßen, dass die Krankenkassen verpflichtet werden, ihren Versicherten Disease-Management-Programme anzubieten. „Das bedeutet aber auch, dass die teilnehmenden Praxen von den Krankenkassen zuverlässige Informationen über den DMP-Status ihrer Patienten erhalten müssen.“
Alle bestehenden DMP auf Risikokonstellationen ohne manifeste Erkrankung auszuweiten, erscheine allerdings kaum umsetzbar, weil damit keine abgrenzbare Zuordnung zu den DMP-Indikationen mehr möglich sei. Zudem sollten die bisherigen Regelungen zur Mitwirkungspflicht der Patientinnen und Patienten nicht komplett entfallen, zum Beispiel, dass Konsultationen im Rahmen des DMP wahrgenommen werden.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun zunächst vom Bundesrat beraten, bevor der Bundestag ihn beraten und beschließen kann. Die wichtigsten Gesetzesinhalte hat das BMG hier zusammengefasst.