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G-BA passt Impfstoffempfehlung gegen Grippe an: Wechsel zu trivalenten Impfstoffen

05.09.2024 - Bei der Grippeschutzimpfung sollen künftig trivalente Impfstoffe zum Einsatz kommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend angepasst. Er setzt damit eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission zum Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen um.

Einsatz von quadrivalenten Impfstoffen möglich

In ihrer Anfang August 2024 veröffentlichten Empfehlung folgte die Ständige Impfkommission (STIKO) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach möglichst Dreifach-Impfstoffe zu verwenden sind, indem sie nur noch einen inaktivierten Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination empfiehlt. Sie gibt also nicht mehr die konkrete Zahl der enthaltenen Antigene an.

Diese Formulierung wurde auch in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) bei allen Indikationen (Standardimpfung, Indikationsimpfung, berufliche Indikation und Reiseindikation) übernommen.

Für die bevorstehende Saison 2024/25 gehen G-BA und STIKO bei den inaktivierten Influenza-Impfstoffen davon aus, dass in Deutschland überwiegend quadrivalente Impfstoffe verfügbar sein werden. Für diese ist auch mit der vorgenommenen Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie weiterhin der Leistungsanspruch für die Saison 2024/25 gegeben – die Impfung kann mit quadrivalenten Impfstoffen erfolgen.

Sondersituation bei Lebendimpfstoffen

Bei den sogenannten Lebendimpfstoffen gegen Grippe geht der G-BA für die bevorstehende Saison 2024/25 derzeit davon aus, dass diese überwiegend in der empfohlenen Dreifach-Kombination verfügbar sein werden. Ist kein trivalenter Lebendimpfstoff verfügbar, sollte ein Totimpfstoff verwendet werden.

Influenza-Lebendimpfstoffe können nach der SI-RL bei Kindern und Jugendlichen aus wirtschaftlichen Gründen nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn im medizinisch begründeten Einzelfall eine Impfung mit inaktivierten Influenza-Impfstoffen nicht durchgeführt werden kann (z. B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen). In diesen Fällen können Mehrkosten durch die Anwendung eines nasalen attenuierten Influenza-Lebendimpfstoffs gerechtfertigt sein.

Beschluss tritt voraussichtlich spätestens Anfang Oktober in Kraft

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger – nach Angaben des G-BA voraussichtlich spätestens Anfang Oktober – in Kraft.

Grundlage für die Änderung der Influenza-Impfempfehlung der STIKO stellt die Empfehlung der WHO zur aktuellen Antigenkombination für Influenza-Impfstoffe dar. Die WHO empfiehlt zum frühestmöglichen Zeitpunkt den Wechsel aller Influenza-Impfstoffe von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen ohne B/Yamagata-Komponente, da diese seit März 2020 nur noch selten nachgewiesen werden konnte.

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