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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

G-BA nimmt RSV-Impfung für Ältere in Schutzimpfungs-Richtlinie auf

05.09.2024 - Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV – bei älteren und schwer erkrankten Menschen werden in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Dienstag gefasst.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt gesetzlich Krankenversicherten ab 75 Jahren eine einmalige Schutzimpfung gegen RSV. Außerdem sollen sich Versicherte mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Erkrankungsverlauf ab einem Alter von 60 Jahren impfen lassen. Ein solches erhöhtes Risiko besteht bei schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen, beispielsweise der Atmungsorgane, der Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems, sowie bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen.

Impfung ist erst nach Inkrafttreten des Beschlusses Kassenleistung

Der Beschluss tritt – nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger – voraussichtlich spätestens Anfang Oktober in Kraft. Erst dann ist die RSV-Impfung für Erwachsene eine Kassenleistung.

In Anlage 2 des Beschlusses ist für die Standardimpfung die Dokumentationsziffer 89137 und für die Indikationsimpfung die Dokumentationsziffer 89138 vorgesehen.

Einmalige Impfung möglichst vor Beginn einer RSV-Saison

Die Impfung mit einem proteinbasierten Impfstoff soll möglichst vor Beginn einer RSV-Saison erfolgen, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilte. Es handelt sich derzeit um eine einmalige Impfung, da die STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch keine Aussage dazu treffen konnte, ob RSV-Wiederholungsimpfungen notwendig sind.

Impfung kann gleichzeitig mit Influenza-Impfung erfolgen

Zur Verfügung stehen aktuell die proteinbasierten Impfstoffe Arexvy von GlaxoSmithKline und Abrysvo von Pfizer. Beide werden von der STIKO empfohlen. Die Impfung kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung erfolgen.

Zur Frage, ob die RSV-Impfung auch mit dem erst seit Kurzem in der Europäischen Union zugelassenen mRNA-Impfstoff mResvia von Moderna empfohlen wird, ist eine Evidenzaufarbeitung laut STIKO schnellstmöglich geplant. Mit Vorliegen einer entsprechenden STIKO-Empfehlung würde er über eine weitere Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie beraten, erklärte der G-BA.

Schutzimpfungs-Richtlinie: Diese Erwachsenen sollten sich gegen RSV impfen lassen

  • Standardimpfung für Personen ab 75 Jahren
  • Indikationsimpfung für Personen ab dem Alter von 60 Jahren mit schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen, z.B.
    • chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
    • chronische Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen
    • hämato-onkologische Erkrankungen
    • Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
    • chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
    • angeborene oder erworbene Immundefizienz
  • Indikationsimpfung für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen ab dem Alter von 60 Jahren

Hierbei weist der G-BA in Übereinstimmung mit der STIKO darauf hin, dass leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen der genannten chronischen Erkrankungen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einhergehen.

(Quelle: G-BA-Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie, Stand: 3. September 2024)

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