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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

QS-Verfahren zur ambulanten Psychotherapie: Erste Stufe der Erprobung startet

05.09.2024 - Für die Erprobung eines neuen Verfahrens zur Qualitätssicherung der ambulanten Psychotherapie laufen intensive Vorbereitungen. Seit 1. September sind Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ihre Patienten über die Datenerfassung zu informieren.

Die ambulante Psychotherapie soll wie gesetzlich vorgeschrieben künftig durch ein Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung (QS) begleitet werden. Es wird ab 2025 zunächst in Nordrhein-Westfalen für sechs Jahre erprobt, bevor es bundesweit eingeführt werden soll. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist zu Monatsbeginn in Kraft getreten. Es ist das erste Mal, das ein QS-Verfahren vor seiner Einführung regional getestet wird.

Steiner: „Wir brauchen ein bürokratiearmes Verfahren“

„Wir werden den Testlauf kritisch begleiten“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner den PraxisNachrichten. Nötig sei ein praktikables und schlankes Verfahren, das die Praxen in ihrer Arbeit nicht behindere und ihnen kostbare Zeit raube, die sie für die Patientenversorgung dringend benötigten. Aufwand und Nutzen müssten dazu in einem angemessenen Verhältnis stehen. Steiner: „Wir brauchen ein bürokratiearmes Verfahren.“

Die KBV hatte sich im G-BA für die regionale Erprobung eingesetzt. Ein Grund dafür war, dass das neue QS-Verfahren alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung zur Behandlung Erwachsener in Deutschland betreffen wird und die Sorge groß ist, dass es mit einem hohen Aufwand für die Praxen verbunden sein kann.

Denn für alle Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die ihre Psychotherapie regulär beendet haben, müssen Praxen künftig bestimmte Angaben dokumentieren und übermitteln. In das QS-Verfahren fließen darüber hinaus Daten aus einer Patientenbefragung ein. Dies gilt für alle Einzeltherapien für Erwachsene – unabhängig vom Psychotherapieverfahren.

Ziele der regionalen Erprobung

Das QS-Verfahren wird daher ab 2025 zunächst in den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe für sechs Jahre erprobt. Die Erprobung wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Anhand der Ergebnisse entscheidet der G-BA im Anschluss, ob das Verfahren angepasst werden muss oder direkt bundesweit eingeführt werden kann (frühestens ab 2031).

Bei der Erprobung soll unter anderem herausgefunden werden, ob die Qualitätsindikatoren und -instrumente geeignet sind, die Behandlungsqualität zu messen und eventuellen Verbesserungsbedarf aufzuzeigen. Auch das Verhältnis von Aufwand und Nutzen wird untersucht.

Psychotherapeutische Praxen in Nordrhein-Westfalen sind dazu aufgefordert, ihr Feedback über eine eigene digitale Plattform zu geben. Darüber hinaus sind jährlich Regionalkonferenzen geplant – erstmals am 18. und 20. September. Praxen können sich zu der Online-Veranstaltung anmelden (Anmeldung zur Auftaktveranstaltung). Außerdem ist eine aktive Mitwirkung in entsprechenden Gremien möglich (siehe Infokasten).

Patienten über Datenverarbeitung informieren

Die Datenerhebung inklusive der Patientenbefragung beginnt ab Januar. Bereits jetzt müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den Modellregionen ihre Patientinnen und Patienten darüber informieren, dass ihre Daten zum Zweck der gesetzlich verankerten Qualitätssicherung erhoben und verarbeitet werden.

Sie müssen außerdem über die Inhalte und Ziele des QS-Verfahrens informieren sowie darüber, welche Daten erhoben und wie sie verarbeitet und geschützt werden. Hinsichtlich der Patientenbefragung soll deutlich werden, dass die Teilnahme freiwillig ist. Die Informationspflicht gilt auch für bereits begonnene Psychotherapien (siehe Infokasten).

Der G-BA stellt dafür eine Patienteninformation zur Verfügung – eine Fassung in Leichter Sprache folgt. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können diese oder eigene Materialien nutzen. Die Information sollte in der Patientenakte dokumentiert werden.

Ausführliche PraxisInfoSpezial

Die KBV unterstützt Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen mit einer ausführlichen PraxisInfoSpezial. Darin werden die wichtigsten Punkte zum Start des QS-Verfahrens und den ersten Schritten zusammengefasst.

Erste wichtige Termine für Praxen in Nordrhein-Westfalen 2024: Information der Patienten und erste Regionalkonferenz

  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen ihre Patientinnen und Patienten seit 1. September über die Verarbeitung ihrer Daten informieren.
  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können sich für die erste Online-Regionalkonferenz anmelden (Termin: 18. und 20. September) sowie für verschiedene Gremien bewerben (Frist: 30. September), um aktiv an der Evaluation des QS-Verfahrens mitzuarbeiten.

Patientengruppe: Um diese Psychotherapien geht es

Das QS-Verfahren umfasst die Behandlungsdaten von folgenden gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten:

  • Alter bei Behandlungsbeginn: vollendetes 18. Lebensjahr
  • Status: Psychotherapie am 1. September 2024 oder später begonnen und am 1. Januar 2025 oder später regulär beendet
  • Therapiesetting: Einzeltherapie für Erwachsene
  • Therapieform: alle nach Psychotherapie-Richtlinie anerkannten Verfahren
    • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    • Analytische Psychotherapie
    • Verhaltenstherapie
    • Systemische Therapie

Grundsätzlich vom QS-Verfahren ausgeschlossen

  • Gruppentherapien
  • Kombinationsbehandlungen aus Gruppen- und Einzeltherapie
  • Kinder und Jugendliche
  • Patientinnen und Patienten mit einer Diagnose der Diagnosegruppe Demenz oder Intelligenzminderung
  • Patientinnen und Patienten, deren Richtlinientherapie in einer ermächtigten Einrichtung durchgeführt wurde, deren Leistungen nach § 120 Absatz 2 SGB V unmittelbar von den Krankenkassen vergütet werden

Fachgruppen, die nicht am QS-Verfahren teilnehmen und nicht dokumentationspflichtig sind

  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzqualifikation Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten
  • Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit Zusatzqualifikation in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die in ihrer Zulassung auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen eingeschränkt sind

Beteiligung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den Erprobungsregionen

Bei der Evaluation des QS-Verfahrens spielen die teilnehmenden Praxen eine große Rolle. So können sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen auf verschiedenen Wegen aktiv an der Ausgestaltung beteiligen.

Digitale Plattform

Über eine digitale Plattform des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) kann niederschwellig Feedback zu Verfahrensinhalten und Problemen gemeldet werden. Die Rückmeldungen werden gesammelt und in den verschiedenen Gremien beraten.

Regionalkonferenzen

Die Regionalkonferenzen finden begleitend zur regionalen Erprobung des QS-Verfahrens statt. Teilnehmen können ambulant tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Bundesland Nordrhein-Westfalen und ihre Praxisteams. Damit soll ein offener Austausch ermöglicht und die Akzeptanz des Verfahrens gefördert werden.

Ab 2027 finden die Konferenzen jährlich statt, um erste Ergebnisse der Erprobung zu diskutieren. Die Erkenntnisse werden mit dem sogenannten „Erprobungsexpertengremium“ diskutiert und fließen inhaltlich in die jährlichen wissenschaftlichen Berichte zur Begleitung der Erprobung sowie in den Gesamtabschlussbericht ein.

Die erste digitale Regionalkonferenz findet am 18. und 20. September 2024 statt.

Weitere Informationen und Anmeldung

Gremien

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen können sich für den Zeitraum der Erprobung auf Positionen im Erprobungsexpertengremium und im technischen Fachausschuss bewerben und arbeiten darin zusammen an dem QS-Verfahren mit Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigungen, Landesarbeitsgemeinschaften, Krankenkassen, Software-Anbieter, der Patientinnen und Patienten sowie mit wissenschaftlichen Expertinnen und Experten. Die Gremien tagen mindestens zweimal im Kalenderjahr.

Erprobungsexpertengremium: Das Expertengremium begleitet die regionale Erprobung inhaltlich wissenschaftlich.

Technischer Fachausschuss: Der technische Fachausschuss kümmert sich darum, technische und organisatorische Verfahrensprobleme frühzeitig zu identifizieren, zu beraten und zu beheben.

Bewerbungsschluss ist der 30. September 2024

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