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Einigung bei den Finanzierungsverhandlungen: Knapp vier Prozent mehr für die ambulante Versorgung in 2025

16.09.2024 - Die Finanzmittel für die ambulante Versorgung werden im kommenden Jahr um knapp vier Prozent angehoben. Dies entspricht einer Summe von 1,7 Milliarden Euro. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband in den Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2025 geeinigt, die am heutigen Montag beendet wurden.

Der Orientierungswert und damit die Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen steigt zum 1. Januar 2025 um 3,85 Prozent. Er beträgt dann 12,3934 Cent. Zusätzlich wird die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung aufgrund einer veränderten Demografie und Krankheitslast bundesweit im Schnitt um 0,14 Prozent angehoben. Zusammen ergibt sich ein Plus von knapp vier Prozent.

Gassen: Einigung ist ein Signal an Lauterbach

„Diese Einigung steht für die gemeinsame Verantwortung von KBV und GKV-Spitzenverband in einem sehr schwierigen politischen Umfeld“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen zum Abschluss der Verhandlungen. Sie sei dennoch kein Grund zum Jubeln und werde von vielen als unzureichend empfunden werden, räumte er ein.

Die Einigung stellt Gassen zufolge aber ein deutliches Signal in Richtung Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dar und zeige, dass ohne die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in den Praxen eine gute Gesundheitsversorgung unmöglich sei. „Das erkennen auch die Krankenkassen an, die durch die vom Bundesgesundheitsminister einseitig forcierten Milliardensubventionen für die Krankenhäuser stark belastet werden“, betonte er.

Mit der Steigerung des Orientierungswertes um 3,85 Prozent für das Jahr 2025 hätten die Krankenkassen auf die aktuelle Ausgabensituation in den Arztpraxen reagiert und zugleich die „äußerst angespannte Finanzsituation der Krankenkassen“ berücksichtigt, betonte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Damit unsere Versicherten ambulant gut versorgt werden können, müssen aber auch Inflation und Fachkräftemangel in Arztpraxen finanziell ausgeglichen werden“, fügte sie hinzu.

Die KBV konnte zudem erreichen, dass auch die Kosten des ärztlichen Leistungsanteils bei der diesjährigen Anpassung des Orientierungswertes berücksichtigt werden. Dies hatte der GKV-Spitzenverband in der Vergangenheit kritisch gesehen. Durch die Aufnahme dieser Formulierung in die Begründung des gemeinsamen Beschlusses werde die Position der Ärzteseite gestärkt, die sich für eine regelhafte Fortschreibung des ärztlichen Leistungsanteils einsetze, betonte Gassen.

Enger gesetzlicher Rahmen

Anders als bei Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ist der Rahmen für die jährlichen Finanzierungsverhandlungen von KBV und GKV-Spitzenverband gesetzlich vorgegeben und entsprechend eng. Bei den Personalkosten wurden in diesem Jahr erstmals auch die aktuellen Tarifsteigerungen für Medizinische Fachangestellte berücksichtigt. Dies hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss bei den letzten OW-Verhandlungen im vergangenen Jahr beschlossen.

Die Ergebnisse im Überblick

  • Die Finanzmittel für die ambulante Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten steigen zum 1. Januar 2025 um knapp vier Prozent. Dies entspricht einer Summe von rund 1,7 Milliarden Euro.
    • Der Orientierungswert (OW) erhöht sich dabei für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um 3,85 Prozent. Er beträgt dann 12,3934 Cent.
    • Die morbiditätsbedingte Veränderungsrate steigt durchschnittlich um 0,14 Prozent. Dies entspricht einem Finanzvolumen von rund 44 Millionen Euro.
  • Bei der diesjährigen Anpassung des Orientierungswertes für 2025 wird erstmalig auch die Entwicklung der aktuellen Abschlüsse der Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten berücksichtigt. Dies erfolgt, um Praxen in der angespannten Personalsituation zeitnah zu entlasten und wird für die kommenden OW-Abschlüsse regelhaft fortgeführt. 

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