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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Neuerungen beim Disease-Management-Programm Brustkrebs

26.09.2024 - Für das Disease-Management-Programm Brustkrebs gelten ab Oktober einige Neuerungen. Diese betreffen sowohl das Behandlungsprogramm als auch die Dokumentation. Die Änderung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Grundlage sind insbesondere der neuste Stand der S3-Leitlinie Mammakarzinom sowie internationale Leitlinien.

Zahlreiche Anpassungen in den Anlagen 3 und 4

In dem aktualisierten DMP Brustkrebs wurden unter anderem ein Hinweis zur Kryokonservierung und die Möglichkeit der psychoedukativen Intervention aufgenommen. Zudem gibt es zahlreiche Anpassungen hinsichtlich Diagnostik, Therapiemaßnahmen und Nachsorge (Anlage 3 DMP-A-RL). Außerdem wurde bei der Dokumentation unter anderem die Angabe des Dokumentationsintervalls ergänzt (Anlage 4 DMP-A-RL).

Der G-BA veröffentlicht in einem Servicedokument auf seiner Website alle Änderungen im Detail (siehe „Mehr zum Thema“).

Neu im DMP-Brustkrebs: Angabe zum Dokumentationsintervall

Im DMP Brustkrebs werden Nachsorgeintervalle in Abhängigkeit der Situation der Patientin empfohlen. Wie bisher sind sie je nach Tumorart und Zeitpunkt mindestens halbjährlich oder mindestens jährlich durchzuführen. Im individuellen Fall können kürzere oder längere Abstände gewählt werden. So kann auch unabhängig von der Erkrankungsdauer beziehungsweise dem Grund der Einschreibung eine Dokumentation jedes zweite Quartal, quartalsweise oder längstens einmal jährlich erstellt werden.

Neu ist, dass es ab 1. Oktober einen neuen Dokumentationsparameter „Dokumentationsintervall“ mit den Antwortmöglichkeiten „halbjährlich oder häufiger“ sowie „jährlich“ gibt. Hier geben Sie bitte an, in welchem zeitlichen Abstand Sie die nächste Dokumentation erstellen wollen. Bitte beachten Sie, dass die Dokumentationen auch weiterhin regelmäßig, das heißt in dem von Ihnen gewählten und mit der Patientin vereinbarten Intervall, erstellt werden müssen. Grundsätzlich sollten Sie die Intervalle nach Ihrer ärztlichen Einschätzung wählen und können diese bei jeder weiteren Dokumentation neu festlegen.

Je nachdem, welches Intervall Sie wählen und hier angeben, muss die Patientin in der Zukunft in diesem Intervall zur erneuten DMP-Untersuchung kommen und die entsprechende Dokumentation erstellt werden. Fehlen zwei Dokumentationen entsprechend des von Ihnen zuletzt festgelegten Intervalls in Folge, muss die DMP-Teilnahme der Patientin – wie bisher auch – beendet werden.

Die Angabe zum Dokumentationsintervall ist auf allen Dokumentationen, die nach dem 30. September erstellt werden, verpflichtend und bildet die Grundlage für den weiteren Dokumentationsverlauf.

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