Gassen: Krankenhausreform geht nur mit gleichzeitiger Stärkung der Praxen
26.09.2024 - Die geplante Krankenhausreform stößt weiterhin auf Kritik. Im Vorfeld der gestrigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages warnte die KBV davor, die längst überfällige Reform ohne gleichzeitige Stärkung der ambulanten Versorgung durchzuführen.
Die Erfahrungen anderer Länder wie Dänemark zeigten, dass eine isolierte Reform der Krankenversorgung zu Verwerfungen führe, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen, der an der Anhörung teilnahm. Umso wichtiger sei es, dass die ambulante Versorgung konsequent weiterentwickelt werde, um insbesondere Patientinnen und Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf behandeln zu können.
KBV warnt vor hausärztlicher Versorgung durch Kliniken
Pläne, die Krankenhäuser für die hausärztliche Versorgung zu ermächtigen, lehnt die KBV strikt ab. Dies verschlimmbessere eher die Lage für die hausärztliche Versorgung, sagte Gassen und fügte hinzu: „Woher soll das Personal kommen, um diese Stellen zu besetzen? Die Arztzeit ist überall knapp geworden, und es bedarf keiner großen Rechenkünste, um festzustellen, dass sich Ressourcen nur einmal einsetzen lassen.“
Heute schon könnten Krankenhäuser überall dort, wo keine Niederlassungsbeschränkungen bestehen, mit einer MVZ-Gründung vollumfänglich an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Dennoch sei nicht zu erkennen, dass hiervon in nennenswertem Umfang Gebrauch gemacht werde.
„Wichtiger ist die konsequente Förderung der Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten in der ambulanten Versorgung insbesondere in Selbstständigkeit, da diese mit einem wesentlich höheren ambulanten Wirkungsgrad tätig werden als in Anstellung in einem Krankenhaus“, forderte der KBV-Chef.
Hausärzte in Praxen weiterbilden
Scharfe Kritik übt die KBV in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf auch an der geplanten Weiterbildung von Hausärztinnen und Hausärzten im Krankenhaus. „Die Ermächtigung zur Erbringung ambulanter Leistungen verändert im Grundsatz nichts an der stationären Ausrichtung der Weiterbildungsstätte“, konstatiert sie. Denn die im Krankenhaus behandelten Erkrankungen deckten sich nicht mit denen in der Praxis und entsprechen nicht dem vorgehaltenen Leistungsspektrum in der Praxis.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz soll am 18. Oktober in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden.