Gendiagnostik: Neues Kodierungssystem ab Mitte 2025
02.10.2024 - Für die Kodierung von human- und tumorgenetischen Leistungen wird Mitte 2025 ein neues Kodierungssystem eingeführt. Die Lizenz für das bisherige OMIM®-Kodierungssystem wird nicht verlängert.
Statt der OMIM®-Kodes verwenden Humangenetiker und Pathologen ab 1. Juli 2025 Gensymbole des Human Gene Nomenclature Committee (HGNC). Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen und den EBM entsprechend angepasst.
Ab drittes Quartal 2025: Leistungen mit HGNC kodieren
Die Umstellung betrifft 15 Gebührenordnungspositionen (GOP) aus den EBM-Abschnitten 11.3, 11.4 und 19.4 (siehe Infokasten). Für diese Leistungen ist es erforderlich, Kodierungen als zusätzliche Abrechnungsbegründung anzugeben. Bislang erfolgt dies mit OMIM®-Kodes.
Die neuen Gensymbole des HGNC kommen erstmals mit der Abrechnung für das dritte Quartal 2025 zum Einsatz. Das heißt: Für die von der Kennzeichnungspflicht betroffenen human- und tumorgenetischen Untersuchungen in den EBM-Abschnitten 11.4 und 19.4, die Ärztinnen und Ärzte ab 1. Juli 2025 durchführen, verwenden sie dann HGNC-Gensymbole. Diese neuen Regelungen gelten auch für Leistungen, die sie vor dem 1. Juli durchgeführt haben, aber erst mit der Abrechnung für das dritte Quartal abrechnen.
Für die ausführliche humangenetische Beurteilung wegen evidentem genetischen und/oder teratogenen Risiko (GOP 11233) im EBM-Abschnitt 11.3 ist ab 1. Juli 2025 lediglich die Angabe der Art der Erkrankung erforderlich.
Eine Abrechnung mit den bislang verwendeten OMIM®-Kodes ist maximal bis zum 29. Juli 2025 möglich. Der Grund ist, dass der Lizenzvertrag für OMIM® am 30. Juli 2025 ausläuft (die PraxisNachrichten werden im Vorfeld erneut berichten).
Hintergrund zur Umstellung
OMIM® ist lizenziert durch die amerikanische Johns-Hopkins-Universität, die zuletzt die Vertragsbedingungen erheblich geändert hat. Der zwischen der Johns-Hopkins-Universität und der KBV geschlossene Lizenzvertrag wird seitens der KBV daher nicht verlängert. Die künftig eingesetzten Kodes des HGNC mit Sitz in England stehen frei zur Verfügung.
Kodierung von human- oder tumorgenetischen Untersuchungen
Für einige Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM-Abschnitten 11.4 und 19.4 ist es erforderlich, genetische Kodierungen als zusätzliche Abrechnungsbegründung anzugeben – künftig mit Gensymbolen des Human Gene Nomenclature Committee (HGNC).
Konkret geht es um diese GOP:
EBM-Abschnitt | GOP | Änderung ab 1. Juli 2025 |
---|---|---|
11.3 Diagnostische Gebührenordnungspositionen | 11233 | Angabe des phänotypischen OMIM®-Kodes entfällt und wird durch Angabe der Art der Erkrankung weitergeführt. |
11.4 In-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen | 11511 11512 11513 11516 11517 11518 11521 11522 |
Angaben von OMIM®-Kodes entfallen und werden durch Angaben der HGNC-Gensymbole weitergeführt. |
19.4 In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen | 19421 19424 19451 19452 19453 19456 |
Angaben von OMIM®-Kodes entfallen und werden durch Angaben der HGNC-Gensymbole weitergeführt. |