Krankenkassen zahlen RSV-Impfung bei älteren Erwachsenen
02.10.2024 - Erwachsene ab 75 Jahre haben jetzt Anspruch auf eine Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV. Personen mit schweren Grunderkrankungen sowie Pflegeheimbewohner können sich bereits ab einem Alter von 60 Jahren impfen lassen. Der Beschluss zur Aufnahme der RSV-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie ist am 27. September in Kraft getreten.
Die Impfung sollte nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) möglichst vor oder zu Beginn einer RSV-Saison (Oktober bis März) erfolgen, um einen bestmöglichen Schutz zu bieten. Sie kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden.
Die RSV-Impfung erfolgt entsprechend der in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommenen STIKO-Empfehlung mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff (derzeit verfügbar sind Arexvy von GlaxoSmithKline und Abrysvo von Pfizer). Der mittlerweile ebenfalls zugelassene mRNA-Impfstoff der Firma Moderna (mResvia) wurde von der STIKO bislang nicht bewertet und damit nicht empfohlen. Insofern ist er noch nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig.
Bei der RSV-Impfung handelt es sich um eine einmalige Impfung. Inwiefern zu einem späteren Zeitpunkt Auffrischimpfungen erforderlich sind, lässt sich laut STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beantworten.
Schwer Erkrankte und Pflegeheimbewohner ab 60 Jahre
Ziel der Impfempfehlung ist es, RSV-bedingte Atemwegserkrankungen und durch sie verursachte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu reduzieren. Neben den über 75-Jährigen sollen sich deshalb auch Personen ab 60 Jahre impfen lassen, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden oder die in einer Pflegeeinrichtung leben.
Grunderkrankungen mit erhöhtem Risiko
Zu den Grunderkrankungen gehören laut STIKO unter anderem schwere Formen von chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen, hämatoonkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen sowie einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz. Sie seien mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Erkrankung assoziiert.
Leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen dieser chronischen Erkrankungen gingen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher, betont die STIKO.
Die Entscheidung für eine Indikationsimpfung sollte deshalb mehrere Aspekte berücksichtigen: die Schwere der Grunderkrankung und gegebenenfalls deren klinische Relevanz unter medikamentöser Einstellung, das Vorliegen einer schweren Immundefizienz sowie die fragliche Schutzdauer nach einer RSV-Impfung und mögliche Nebenwirkungen.
Empfehlungen der STIKO
Diese Erwachsene sollten sich gegen das RS-Virus impfen lassen:
- Personen ab 75 Jahren (Standardimpfung)
- Personen zwischen 60 und 74 Jahren, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden und/oder in einer Pflegeeinrichtung leben (Indikationsimpfung)
Hierbei weist die STIKO darauf hin, dass leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen der chronischen Erkrankungen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einhergehen.
Die individuelle Entscheidung zur Indikationsimpfung ab 60 Jahren sollte unter Berücksichtigung folgender Aspekte getroffen werden:
- Schwere Grunderkrankung und gegebenenfalls deren klinische Relevanz unter medikamentöser Einstellung
- Vorliegen einer schweren Immundefizienz
- Fragliche Schutzdauer nach Impfung sowie unklare Boosterfähigkeit nach Auffrischimpfung, mögliche Nebenwirkungen der RSV-Impfung
Quelle: Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch-Instituts, Ausgabe 32/2024, 8. August 2024