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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Höhere Preise und Innovationen – Mehr Geld für Arznei- und Heilmittel in 2025

10.10.2024 - Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt im kommenden Jahr bundesweit um 5,1 Prozent. Im Heilmittelbereich erwarten die KBV und der GKV-Spitzenverband ein Plus von mindestens 3,5 Prozent. Das ist das Ergebnis der diesjährigen Verhandlungen zu den Rahmenvorgaben für das Jahr 2025.

Der Ausgabenanstieg für Arzneimittel lässt sich insbesondere mit gesetzgeberischen Maßnahmen begründen. So wurden die Festbeträge für zahlreiche pädiatrische Arzneimittel zum 1. Februar 2024 aufgehoben, um die Versorgung mit Kinderarzneimitteln zu verbessern. Für die Medikamente ohne Festbetrag gilt ein neuer Basispreis, der einmalig um bis zu 50 Prozent erhöht werden konnte. Zudem sind Rabattverträge für Kinderarzneimittel durch das Lieferengpassgesetz nun untersagt.

Ausgabenanstieg durch neue Arzneimittel

Unter anderem diese Vorgaben sowie der Inflationsausgleich für pharmazeutische Unternehmen führen 2025 zu höheren Arzneimittelpreisen und damit zu Mehrausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem erweist sich der Einsatz innovativer Arzneimittel als Kostentreiber.

„Jedes Jahr kommen Medikamente mit neuen Therapieansätzen auf den Markt. Sofern Patientinnen und Patienten von einem zusätzlichen Nutzen dieser Arzneimittel profitieren können, müssen wir dies im Ausgabenvolumen berücksichtigen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner den PraxisNachrichten. „Deshalb war es uns wichtig, dass die Krankenkassen dafür die nötigen Gelder bereitstellen.“ Denn medizinisch sinnvolle Verordnungen dürften nicht zu wirtschaftlichen Risiken für Ärztinnen und Ärzte führen.

Höhere Heilmittelpreise

Der erwartete Ausgabenanstieg bei den Heilmitteln ist insbesondere auf Mehrausgaben bei der neu eingeführten Blankoverordnung in den Bereichen Physio- und Ergotherapie zurückzuführen. Zudem sorgen Mehrausgaben aufgrund der Erhöhung der Heilmittelpreise für das Plus. Allerdings stehen noch nicht alle Preiserhöhungen für das nächste Jahr fest, weshalb das Ausgabenvolumen voraussichtlich noch einmal nachträglich erhöht werden muss.

Weitere Verhandlungen auf Landesebene

In den Rahmenvorgaben bewerten die KBV und der GKV-Spitzenverband jedes Jahr die Anpassungsfaktoren für das Ausgabenvolumen für Arznei- und Heilmittel im jeweiligen Folgejahr. Dabei wird unter anderem geschaut, wie sich die Preise voraussichtlich entwickeln werden.

Die bundesweiten Rahmenvorgaben sind die Grundlage für Arzneimittel- und Heilmittelvereinbarungen, die regional von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den gesetzlichen Krankenkassen getroffen werden. Zusätzlich zu den auf der Bundesebene vereinbarten Anpassungsfaktoren werden auf der Landesebene weitere Faktoren berücksichtigt, zum Beispiel die Zahl und Altersstruktur der Versicherten.

Arzneimittel: Übersicht der Anpassungsfaktoren

Bei den bundesweit festzulegenden Anpassungsfaktoren für das Arzneimittel-Ausgabenvolumen in der gesetzlichen Krankenversicherung haben die KBV und der GKV-Spitzenverband für das Jahr 2025 eine Steigerung von 5,1 Prozent vereinbart. Weitere Faktoren wie die Zahl und Altersstruktur der Versicherten werden regional verhandelt.

Anpassungsfaktoren Bewertung für das Jahr 2025
Preisentwicklung +0,7 %
Gesetzliche Leistungspflicht 0 %
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses 0 %
Einsatz innovativer Arzneimittel +4,2 %
Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen +0,2 %
Anpassung von 2024 nach 2025 +5,1 %

 

Heilmittel: Übersicht der Anpassungsfaktoren

Bei den bundesweit festzulegenden Anpassungsfaktoren für das Heilmittel-Ausgabenvolumen wurde für 2025 eine Steigerung von 3,5 Prozent vereinbart. Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Preissteigerungen aufgrund von Verträgen zwischen Krankenkassen und Heilmittelerbringern. Wie im Arzneimittelbereich werden Faktoren wie die Zahl und Altersstruktur der Versicherten auf regionaler Ebene festgelegt.

Anpassungsfaktoren Bewertung für das Jahr 2025
Preisentwicklung +1,0 %
Gesetzliche Leistungspflicht +2,5 %
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen
Einsatz innovativer Arzneimittel
Anpassung von 2024 nach 2025 +3,5 %

 

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