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Entwurf für Krankenhausreform beschlossen

Gassen: Krankenhausreform wird so nicht funktionieren

17.10.2024 - Der geänderte Gesetzentwurf zur umstrittenen Krankenhausreform hat heute den Bundestag passiert. Die Reform sei dringend nötig, aber sie werde so nicht funktionieren, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. Er vermisse vor allem eine stärkere Ambulantisierung.

„Wir sehen unverändert eine Krankenhausreform, die aus unserer Sicht mit den Ländern nicht wirklich gut abgestimmt ist“, sagte Gassen in einem Video-Interview. Auch wenn einige SPD-regierte Bundesländer nun aus Konformitätsgründen mitzögen, so bleibe das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) handwerklich schlecht gemacht.

Drängende Probleme in der Gesundheitsversorgung würden durch die geplante Reform womöglich noch verschlimmert, warnt der KBV-Vorstandsvorsitzende mit Blick auf die vorgesehene Ermächtigung der Krankenhäuser, in Zukunft weite Teile der ambulanten Versorgung abzudecken.

Vor dem Hintergrund, dass Krankenhäuser sowohl im ärztlichen wie auch im pflegerischen Bereich mit einem erheblichen Personal- und Fachkräftemangel zu kämpfen hätten, „fragt man sich natürlich schon, welche Ärztinnen und Ärzte sollen denn dann diese ambulanten Fälle bearbeiten, zumal wir ja noch eine funktionierende Struktur von Praxen haben.“

Beschwerde bei der Europäischen Kommission

Er gehe davon aus, dass die Umsetzung des Gesetzes kaum zu verwirklichen sei, so Gassen. Nicht zuletzt deshalb, weil auch einige Bundesländer Klagen angekündigt hätten. Und auch die Krankenkassen seien alles andere als glücklich aufgrund der Verpflichtung, in den Transformationsfonds einzuzahlen. Gegen besagten Transformationsfonds hat die KBV eine EU-Beschwerde eingereicht, „weil dieser aus unserer Sicht eine deutliche Ungleichbehandlung von stationärem und ambulantem Bereich darstellt.“

Finanziert werden sollen die strukturellen Änderungen in der Kliniklandschaft und damit auch der Aufbau sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen unter anderem mit Mitteln aus einem Transformationsfonds. Dieser soll zur Hälfte mit Krankenkassenbeiträgen in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro ausgestattet werden. Die KBV sieht hierdurch eine Wettbewerbsverzerrung, denn Haus- und Fachärzte erhalten diese Förderung nicht. Einem Gutachten zufolge ist es sogar ein Verstoß gegen das Beihilfenrecht der Europäischen Union.

Gassen: Bleiben dialogbereit

Mit Blick auf die schwierige wirtschaftliche Lage etlicher Krankenhäuser sei es illusionär zu glauben, diese ohnehin mit Behandlungsfällen überlasteten Kliniken könnten in Zukunft auch noch zusätzlich ambulante Versorgung mit schultern, sagt der KBV-Vorstandsvorsitzende. „Ich kann es nur dahingehend interpretieren, dass diese Pläne von Menschen gemacht werden, die eigentlich nicht wirklich wissen, wie Versorgung stattfindet.“

Die KBV bleibe in jedem Fall dialogbereit und werde auch nach dem Beschluss des Gesetzes auf Schwachpunkte hinweisen und auf Korrekturen dringen, so Gassen. Er bestreite nicht die Notwendigkeit einer Reform zur Verbesserung der Versorgung: „Dazu ist es aber erforderlich, dass man beide Seiten, nämlich den stationären Bereich und auch den ambulanten betrachtet, weil der eine nicht ohne den anderen kann.“

Änderungsanträge der Koalition

Die Koalitionsfraktionen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hatten kurzfristig über 50 Änderungsanträge zum Gesetzentwurf eingereicht. Diese betrafen unter anderem die weitere Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante haus- und fachärztliche Versorgung, die Förderung der Weiterbildung im Krankenhaus sowie die Hybrid-DRG. In einer aktuellen Stellungnahme kritisiert die KBV die Änderungen teilweise scharf. Sie stellten in Teilen eine erhebliche Benachteiligung der Praxen dar.

Die KBV hatte während des Gesetzgebungsverfahrens wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Krankenhausreform nur gelingen kann, wenn der stationäre und der ambulante Sektor berücksichtigt werden, und dass eine einseitige Förderung der Krankenhäuser die ambulante Versorgung in den Praxen gefährdet.

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