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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Blankoverordnung für Physiotherapie startet: KBV veröffentlicht PraxisInfo

31.10.2024 - Bei Erkrankungen im Schulterbereich können Ärzte ab 1. November eine sogenannte Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen. In dem Fall bestimmen Physiotherapeuten die Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung und übernehmen die wirtschaftliche Verantwortung. Alles Wichtige hat die KBV in einer PraxisInfo zusammengefasst.

Auf wenigen Seiten wird vorgestellt, was bei der Blankoverordnung für Physiotherapie sowie seit April für Ergotherapie zu beachten ist. Praxen erfahren außerdem, wie die Blankoverordnung konkret abläuft.

Nur für Physiotherapie im Schulterbereich

Grundlage ist ein Vertrag, den der GKV-Spitzenverband mit den maßgeblichen Heilmittelverbänden abgeschlossen hat. Blankoverordnungen für Physiotherapie sind danach bei ausgewählten Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks möglich. Dazu zählen Luxationen des Schultergelenks, Läsionen der Rotatorenmanschette, Frakturen der gelenkbildenden Knochen oder starke Verbrennungen in der Schulterregion.

Die Vertragspartner haben dabei mehrere Vorschläge der KBV zu den Schulterindikationen berücksichtigt. Vorschläge für weitere Indikationsbereiche, bei denen ebenfalls eine Blankoverordnung möglich sein könnte, wurden dagegen nicht aufgegriffen. Hierfür hatte sich die KBV mehrfach eingesetzt, zuletzt im Zuge des gesetzlichen Stellungnahmerechts.

Keine Wirtschaftlichkeitsprüfung

Wie auch Verordnungen bei langfristigem Heilmittelbedarf unterliegen Blankoverordnungen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung für ärztlich verordnete Heilmittel. Die wirtschaftliche Verantwortung übernehmen die behandelnden Physiotherapeuten. Die KBV bietet als Service eine zusammenfassende Diagnoseliste an, damit sich Praxen einen Überblick verschaffen können (siehe „Mehr zum Thema“).

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