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KBV bietet Fortbildung zur ePA an

Die neue ePA 2025: KBV startet Online-Fortbildung für Praxen

07.11.2024 - Sich über die elektronische Patientenakte informieren und gleichzeitig Fortbildungspunkte sammeln – das können Ärzte und Psychotherapeuten ab sofort im Fortbildungsportal der KBV. Die Fortbildung ist kostenfrei und ergänzt die Informationsangebote, mit denen die KBV Praxen auf die ePA ab 2025 vorbereiten will.

Welche Rolle spielt die elektronische Patientenakte (ePA) künftig in der Patientenversorgung? Welche Aufgaben und Pflichten sind damit verbunden und welche nicht? Wann sollten Ärzte und Psychotherapeuten Einsicht in die ePA nehmen? Wie sieht es mit der Haftung aus und wie funktioniert die ePA technisch? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es in der Online-Fortbildung.

Bewertung aus unterschiedlichen Perspektiven

In dem aufgezeichneten Lernvideo stellen drei Referenten der KBV die ePA aus medizinischer, rechtlicher und technologischer Perspektive vor. Dr. Philipp Stachwitz, Leiter des Stabsbereichs Digitalisierung, erläutert die Ziele der „ePA für alle“ und stellt vor, was das für Ärzte und Psychotherapeuten bedeutet. Danach soll die ePA die Anamnese, Befunderhebung und Behandlung unterstützen. Als Anästhesist und Schmerztherapeut, der in einer Praxis arbeitet, ist Stachwitz selbst von den Neuerungen betroffen.

Eine Bewertung der ePA aus rechtlicher Sicht nimmt Dr. Christoph Weinrich, Leiter des Stabsbereichs Recht, vor. Beispielsweise erläutert er den Unterschied zwischen Behandlungsdokumentation (arztgeführt) und ePA (versichertengeführt) und zeigt auf, welche Dokumente gesetzlich verpflichtend in der ePA zu speichern sind. Das sind zum Start unter anderem Laborbefunde, Befunddaten und -berichte sowie elektronische Arztbriefe. Zudem greift der Jurist die häufig gestellte Frage auf, ob Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet sind, Informationen in der ePA einzusehen und zu berücksichtigen.

Von der technischen Nutzung der ePA handelt der dritte Teil der Fortbildung mit Bernd Greve, Dezernent für Digitalisierung und IT. Der Informatiker erklärt, dass Praxen über ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) auf die ePA zugreifen, und geht auf die Anforderungen ein, die Hersteller von der KBV erhalten haben, um eine praxistaugliche Umsetzung zu ermöglichen. Anhand von Abbildungen lernen die Fortbildungsteilnehmer, wie die ePA im PVS dargestellt wird und wie sie darin gespeicherte Dokumente anzeigen, filtern, suchen, herunterladen oder löschen können.

Fortbildung mit sechs CME-Punkten

Interessierten Ärzten und Psychotherapeuten steht die ePA-Fortbildung im KBV-Fortbildungsportal zur Verfügung. Da die Vorträge aufgezeichnet sind, gibt es kein bestimmtes Datum für die Teilnahme. Die wesentlichen Inhalte des rund 80-minütigen Lernvideos können bei Bedarf als PDF-Dokument heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Fortbildung gilt als bestanden, wenn mindestens sieben von insgesamt zehn Multiple-Choice-Fragen korrekt beantwortet wurden. Die Teilnahme an der von der Ärztekammer Berlin mit sechs CME-Punkten zertifizierten Fortbildung ist kostenfrei.

Lernvideo auch auf www.kbv.de

Für die Teilnahme an der ePA-Fortbildung muss der Praxiscomputer an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Ärzte, die noch keine Anmeldedaten für das Fortbildungsportal haben, erhalten diese von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Weitere Informationen gibt es auf der Themenseite Fortbildungsportal.

Das Lernvideo ist nicht nur im Fortbildungsportal verfügbar. Interessierte können es sich auch auf der Website der KBV, konkret auf der Themenseite ePA, anschauen.

Informationsangebote für Praxen zur ePA

Neben der Online-Fortbildung stellt die KBV zahlreiche Informationsmaterialien zur Verfügung, um die Praxen bei der Vorbereitung auf die „ePA für alle“ zu unterstützen. Ende des Jahres ist unter anderem ein Serviceheft in der Reihe PraxisWissen geplant. Es wird alles Wissenswerte zur ePA bündeln.

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