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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

KBV-Vorstand: „Die Bilanz der Ampel-Koalition ist mehr als dürftig“

07.11.2024 - Nach dem plötzlichen Bruch der Ampel-Koalition sieht der KBV-Vorstand keine Anzeichen, dass die noch geplanten Gesetze zur Gesundheitsversorgung in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden. Es gebe dringenden Reformbedarf, den die Gesetzentwürfe der Ampel aber nicht wirklich gelöst hätten, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen heute vor Journalisten.

Dabei geht es unter anderem um das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz und das Digitalagenturgesetz. „Ich glaube nicht, dass noch Mehrheiten für die Gesetze gesucht werden“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister. Das Dilemma in der Gesundheitsgesetzgebung bestehe darin, dass der große Reformbedarf allseits anerkannt sei, „doch SPD, Grüne und FDP haben drei Jahre lang Zeit verschwendet“, so Hofmeister.

Gassen: Drängende Fragen im Gesundheitswesen

Gassen ergänzte, dass es zwar traurig sei, dass es mit dem ursprünglich geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz nun zumindest vorerst auch keine Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen geben werde. „Auf der anderen Seite war das Gesetz handwerklich so schlecht gemacht, dass sich meine Trauer in Grenzen hält“, sagte Gassen.

Rückblickend auf die vergangenen drei Jahre müsse er feststellen: „Die Bilanz der Ampel ist mehr als dürftig. Wir haben das Cannabisgesetz, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und zwei kleine Digitalgesetze.“ Angesichts der Herausforderungen im Gesundheitswesen sei das eindeutig zu wenig.

Entbudgetierung und Entlastung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Die für Praxen wirklich notwendigen Reformen seien ausgeblieben, obwohl diese mit relativ wenig finanziellen Mitteln hätten umgesetzt werden können. Dazu gehöre vor allem die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen, die „wenige hundert Millionen“ kosten würde, betonte Hofmeister.

Das gleiche gelte für die Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Eine solche Regelungen hätte sogar Geld gespart, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Der Aufwand für diese Prüfungen sei für Praxen, Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unverhältnismäßig hoch. Zugleich seien zwei Drittel der Anträge allein im Bereich der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen unbegründet.

Auch mit Blick auf die beschlossene Krankenhausreform stellte Gassen heraus, dass sich die Versicherten auf steigende Beiträge bei gleichzeitigen Leistungskürzungen einstellen müssten. „Das IGES Institut geht davon aus, dass die Sozialversicherungsbeiträge in den kommenden Jahren auf fast 50 Prozent steigen könnten“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende. Der milliardenschwere – und vor allem umstrittene – Transformationsfonds für die Krankenhausreform sei dabei noch gar nicht eingepreist.

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