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Gendiagnostik: Abrechnung von Leistungen vor Juli 2025 trotz Kodierungsumstellung sichergestellt

14.11.2024 - Der Vertrag über die Nutzung des OMIM®-Kodierungssystems läuft im Sommer nächsten Jahres aus. Für bestimmte human- und tumorgenetische Untersuchungen verwenden Ärzte deshalb ab 1. Juli 2025 Gensymbole des Human Gene Nomenclature Committee.

Die Abrechnungsprozesse human- und tumorgenetischer Leistungen, die vor dem 1. Juli 2025 durchgeführt und mit OMIM®-Kodes gekennzeichnet werden, sind auch im dritten Quartal oder später gewährleistet. Die Voraussetzungen dafür konnte die KBV mit der Johns-Hopkins-Universität regeln, obwohl der Lizenzvertrag im Sommer ausläuft.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die OMIM®-Stammdaten erst dann gelöscht werden müssen, wenn alle Abrechnungsprüfungen abgeschlossen sind. Damit sind alle Prozesse im Zusammenhang mit der Abrechnung von human- und tumorgenetischen Leistungen, die vor dem 1. Juli 2025 durchgeführt werden, sichergestellt. 

Die Umstellung betrifft 15 Gebührenordnungspositionen (GOP) aus den EBM-Abschnitten 11.3, 11.4 und 19.4.  Für diese Leistungen sind Kodierungen als zusätzliche Abrechnungsbegründung anzugeben. Bislang erfolgt dies mit OMIM®-Kodes. 

Hintergrund zur Umstellung

OMIM® ist lizenziert durch die amerikanische Johns-Hopkins-Universität. Da diese die Vertragsbedingungen erheblich geändert hat, hat die KBV den Lizenzvertrag nicht erneut verlängert. Die künftig eingesetzten Kodes des Human Gene Nomenclature Committee stehen frei zur Verfügung.

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