Patientensicherheit im Fokus: Praxen setzen Qualitätsmanagement gut um
28.11.2024 - Qualitätsmanagement hat in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung eine hohe Priorität. Mehr als 90 Prozent der Praxen nutzen systematisch Instrumente und Methoden zur Verbesserung der Patientenversorgung und der Praxisabläufe, zeigt die KBV im aktuellen Jahresbericht.
Zu den bevorzugten Maßnahmen für ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) gehören demnach der Einsatz von Checklisten, Standards zur Information und Aufklärung von Patientinnen und Patienten, Tools zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit, ein Fehlermanagement, regelmäßige Teambesprechungen sowie ein Hygiene- und Notfallmanagement. Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nutzen zudem spezielle QM-Verfahren wie QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen®.
Beratungsangebote der KVen
Für die zwölfte Befragung zum einrichtungsinternen QM haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) stichprobenhaft 4.519 Vertragsärzte und -psychotherapeuten angeschrieben. 96 Prozent von ihnen haben sich an der Befragung beteiligt. Die Ergebnisse hat die KBV in einem Bericht zusammengeführt, der auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses veröffentlicht ist.
Den KVen helfen die einrichtungsbezogenen, nicht anonymisierten Ergebnisse dabei, das QM in den Praxen noch gezielter zu fördern. Abhängig von Art und Umfang des identifizierten Verbesserungspotenzials erhält jede Einrichtung ein Feedback und bei Bedarf Unterstützung, beispielsweise durch Beratungs- und Schulungsangebote.
Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement (QM) unterstützt die Praxen dabei, Arbeitsabläufe zu strukturieren, Verantwortlichkeiten festzulegen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Ziel ist es, alle Tätigkeiten konsequent an fachlichen, gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen auszurichten – und sich dabei möglichst nah an den Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten und Mitarbeitenden zu orientieren. So kann für alle Beteiligten eine größtmögliche Sicherheit und Zufriedenheit erreicht werden.
Seit 2004 sind Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, ein einrichtungsinternes QM durchzuführen. In der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sind die Ziele, Grundelemente, Methoden und Instrumente festgelegt.
Ob und wie das QM in den Praxen und MVZ umgesetzt wird, erheben die Kassenärztlichen Vereinigungen alle zwei Jahre. Dafür werden vier Prozent der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in einer zufälligen Stichprobe ausgewählt.