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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Die Medikationsliste: Welche Daten zur Medikation in die ePA kommen

05.12.2024 - Tabletten, Tinkturen und Tropfen: Die Daten zu Medikamenten, die Ärzte ihren Patienten per eRezept verordnen, fließen künftig routinemäßig in die Medikationsliste der elektronischen Patientenakte. Ärzte erhalten damit einen Überblick, welche Arzneimittel den Patienten bereits verschrieben wurden.

Die elektronische Medikationsliste (eML) gehört zu den ersten Anwendungen der neuen elektronischen Patientenakte (ePA). Sie enthält alle Arzneimittel, die Ärzte ihren Patienten nach Anlegen der ePA per eRezept verordnen und die von der Apotheke abgegeben werden.

Die Daten fließen dabei automatisch vom eRezept-Server, auf dem die Rezepte liegen, in die ePA des Patienten ein. Dies bedeutet, dass sich die Medikationsliste ab dem Start der ePA nach und nach befüllen wird. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten damit eine zusätzliche Informationsquelle und sehen darüber hinaus, ob ein Rezept tatsächlich eingelöst wurde.

Diese Medikamente kommen in die ePA

Die Medikationsliste enthält vornehmlich verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Denn nur diese müssen momentan per eRezept verordnet werden (Ausnahme: Verordnungen bei Haus- und Pflegeheimbesuchen weiterhin auf Papier). Möglich, aber nicht verpflichtend sind eRezepte außerdem für OTC-Präparate, für Privatverordnungen oder Verordnungen auf dem grünen Rezept.

Andere Medikamente wie Betäubungsmittel (BtM-Rezepte) werden vorerst weiterhin auf dem Papier verordnet und fließen folglich nicht in die Medikationsliste.

Angaben zur Verordnung

Die Medikationsliste soll Ärzten und Psychotherapeuten einen möglichst genauen Überblick zur Medikation eines Patienten geben. Dazu sind bestimmte Informationen wie Handelsname, Wirkstoff, Wirkstärke, Form und Dosierung oder auch das Datum der Verordnung sowie der Name der Praxis und des verordnenden Arztes nötig.

Nicht alle diese Angaben werden nach jetzigem Stand zum Start der ePA auf der Medikationsliste zu finden sein. Zudem wird die Liste zunächst standardmäßig als PDF-Dokument bereitgestellt. Einige Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) haben angekündigt, bereits eine benutzerfreundlichere Version anzubieten: die Integration der Medikationsliste direkt in die Benutzeroberfläche des PVS. Damit würden Praxen auch Filterfunktionen zur Verfügung stehen und die Daten ließen sich für die eigene Behandlungsdokumentation bequem auslesen. Entsprechende Anforderungen an die eML hat die KBV zusammengefasst (siehe „Mehr zum Thema“).

Widerspruch nur gesamthaft möglich

Patienten, die keine Medikationsliste in der ePA haben möchten, etwa aufgrund von Einträgen, die Rückschlüsse auf potenziell stigmatisierende Erkrankungen zulassen, haben zwei Möglichkeiten: Sie können der eML widersprechen. Dann fließen keine Verordnungsdaten in die ePA, und eine schon vorhandene Medikationsliste wird gelöscht. Oder: Sie verbergen die Medikationsliste. Dann bleibt sie in der ePA, aber nur der Patient kann sie sehen.

Patienten können der Liste nur gesamthaft widersprechen, nicht einzelnen Einträgen. Sie können auch keine einzelnen Medikamente herauslöschen. Der Widerspruch erfolgt gegenüber der Krankenkasse – entweder per ePA-App oder bei einer Ombudsstelle.

Ausblick: Medikationsplan in der ePA

Die Medikationsliste ist der erste Schritt auf dem Weg zum digital gestützten Medikationsprozess. In der nächsten Ausbaustufe der ePA – geplant für Mitte 2025 – sollen der Medikationsplan sowie Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit wie Körpergewicht oder Allergien in der ePA hinzukommen.

Anspruch auf den elektronische Medikationsplan in der ePA haben – wie jetzt auch schon – Patienten, die dauerhaft mindestens drei zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnete Medikamente anwenden. Später sollten die Daten aus der Medikationsliste nutzbar sein, um einen Medikationsplan in der ePA zu befüllen. Der Medikationsplan kann weiterhin ausgedruckt werden. So können Patienten auch ohne App nachschauen, wann sie welche Medikamente anwenden sollen.

Technik und Datensicherheit in Teil 8 der ePA-Serie

Im achten Teil der ePA-Serie am 19. Dezember geben die PraxisNachrichten einen Überblick zur notwendigen Technik und informieren zum Thema Datensicherheit in der ePA.

Weiterentwicklung des Medikationsplans

Seit 2016 haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei systemisch wirkende, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschriebene Arzneimittel über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen anwenden. Er soll den Patienten über seine Medikation informieren und ihn bei der Anwendung unterstützen.

eMP auf der eGK: Der elektronische Medikationsplan (eMP) kann seit 2020 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden, wenn der Patient dies wünscht und er Zugriff auf die Daten gewährt.

eML: Zum Start der neuen ePA ab 2025 wird im ersten Schritt die elektronische Medikationsliste (eML) eingeführt. Es handelt sich um eine automatisch generierte Liste. Sie speist sich aus Daten des eRezept-Servers und enthält die verordnete und von der Apotheke abgegebene Medikation.

eMP in der ePA: In der nächsten Ausbaustufe soll der elektronische Medikationsplan in die ePA umziehen. Ärzte können Daten aus der Medikationsliste übernehmen, um einen eMP in der ePA zu erstellen.

Serie zur elektronischen Patientenakte

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