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Stichprobenprüfungen in der Kernspintomographie ab 2025 ausgesetzt

05.12.2024 - Gleichbleibend gute Ergebnisse bei Qualitätsprüfungen ermöglichen es, die Stichprobenprüfungen in der Kernspintomographie ab 2025 auszusetzen. Auch in der konventionellen Röntgendiagnostik sind Fortschritte bei der Qualität zu beobachten, wie ein aktueller Bericht der KBV zeigt.

Die Durchführung von Stichprobenprüfungen in der Kernspintomographie wird zunächst für fünf Jahre ausgesetzt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und mit dauerhaft guten Ergebnissen bisheriger Prüfungen begründet.

Positive Prüfergebnisse in der Kernspintomographie

Von 2008 bis 2023 wurden von bundesweit fast 3.000 Ärztinnen und Ärzten, die Kernspintomographie durchführen, ca. 35.000 Behandlungsfälle stichprobenhaft überprüft. Die Ergebnisse waren durchwegs gut und haben sich in den vergangenen Jahren noch weiter verbessert. Seit 2020 liegt der bundesweite Anteil an Prüfungen ohne oder nur mit geringen Beanstandungen bei 93 bis 97 Prozent. Nur bei drei bis sieben Prozent wurden erhebliche oder schwerwiegende Beanstandungen festgestellt.

Weniger Bürokratie ohne Qualitätsverluste

Mit seiner Entscheidung folgt der G-BA – wie schon bei der Aufhebung der Stichprobenprüfungen in der Computertomographie im Jahr 2023 – einer Empfehlung des Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (aQua-Institut). Dieses war mit einer Evaluation der Stichprobenverfahren beauftragt worden, die in der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung und in den zugehörigen Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien, darunter auch jene zur Kernspintomographie, geregelt sind.

Durch die Aussetzung der Stichprobenprüfungen in der Kernspintomographie verringern sich die Bürokratieaufwände für Ärztinnen und Ärzte, ohne dass die hohe Qualität der Patientenversorgung gefährdet ist. Das aQua-Institut hat zudem darauf hingewiesen, dass bei dauerhaft guten Ergebnissen Stichprobenprüfungen vergleichsweise ineffizient seien, angesichts des hohen Aufwands für die Organisation und Durchführung.

Bericht fasst Ergebnisse von Stichprobenprüfungen zusammen

Auch in der konventionellen Röntgendiagnostik ist eine kontinuierliche Verbesserung zu beobachten. Das zeigt der aktuelle Jahresbericht der KBV mit den Ergebnissen der 2023 durchgeführten Stichprobenprüfungen in der konventionellen Röntgendiagnostik, Kernspintomographie und Arthroskopie.

Zudem ist ein erneuter Anstieg der Stichprobenprüfungen gegenüber den Vorjahren feststellbar. Im vergangenen Jahr wurden in den drei Leistungsbereichen bundesweit 1.190 Vertragsärztinnen und Vertragsärzte geprüft, gegenüber 1.105 im Jahr zuvor.

Qualitätsprüfung

Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) prüfen die Qualität der erbrachten Leistungen im Einzelfall durch Stichproben.

Auswahl, Umfang und Verfahren der Stichprobenprüfungen regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Qualitätsprüfungs-Richtlinie. Kriterien zur fachärztlichen Beurteilung der Qualität erbrachter Leistungen sind in leistungsbereichsbezogenen Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien festgelegt.

Die KVen teilen der KBV für jedes Kalenderjahr die Ergebnisse der durchgeführten Stichprobenprüfungen mit. Die KBV führt diese zusammen und stellt dem G-BA jährlich einen Bericht zur Verfügung. In diesem sind die Ergebnisse gegliedert nach Leistungsbereichen und KVen dargestellt. Der Bericht wird im G-BA beraten und mit einer Kommentierung versehen.

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