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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Angepasster COVID-19-Impfstoff von Novavax kann jetzt bestellt werden – Hinweise zum Jahreswechsel

05.12.2024 - Arztpraxen können ab sofort den an die Omikron-Variante JN.1 angepassten proteinbasierten COVID-19-Impfstoff des US-amerikanischen Herstellers Novavax bestellen. Das neue Vakzin wird erstmals am 16. Dezember an die Praxen ausgeliefert, wie das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika am Paul-Ehrlich-Institut mitteilte.

Fertiglösung in Einzeldosis-Durchstechflaschen

Der an die JN.1-Variante angepasste Impfstoff auf Proteinbasis Nuvaxovid JN.1 ist für Personen ab 12 Jahren zugelassen und kann zur Grundimmunisierung und für Auffrischimpfungen eingesetzt werden. Das Vakzin steht als Fertiglösung in Einzeldosis-Durchstechflaschen bereit. Jede Flasche enthält eine Überfüllung, um zu gewährleisten, dass aus der Einzeldosis-Durchstechflasche eine Dosis zu 0,5 ml entnommen werden kann.

Hinweise zur Impfstoffbestellung

Der neue Impfstoff kann nach Informationen des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika am Paul-Ehrlich-Institut (ZEPAI) erstmals für die Woche ab 16. Dezember angefordert werden (Bestellung bis 10. Dezember, 12 Uhr).

Praxen geben für die Bestellung auf dem Rezept die Anzahl der Dosen und den Impfstoffnamen „Nuvaxovid JN.1“ an. Zudem fügen sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 ein. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Impfstoff bei gesetzlich oder privat versicherten Personen eingesetzt wird. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund.

Das Impfzubehör (Spritzen, Kanülen) bestellen Praxen wie bei anderen Impfstoffen auch über ihre Apotheke (Übersicht siehe „Mehr zum Thema“).

Abrechnung und Dokumentation

Impfungen mit dem Impfstoff Nuvaxovid JN.1 werden mit der Pseudoziffer 88346 und den entsprechenden Suffixen abgerechnet: erste Impfung 88346A, zweite Impfung 88346B und dritte sowie weitere Impfung 88346R. Die Ziffer kann sofort ab Auslieferung des neuen Impfstoffs verwendet werden. Eine Meldung der durchgeführten Impfungen ist seit 1. Juli nicht mehr erforderlich. Die Dokumentation erfolgt wie bei anderen Impfungen auch in der Patientenakte sowie im Impfausweis.

Auf welche Impfungen gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben, ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt, die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) basiert.

Gleichzeitige Gabe mit einem Influenza-Totimpfstoff möglich

Nach Angaben der STIKO können COVID-19-Impfstoffe zusammen mit anderen Totimpfstoffen, beispielsweise der Influenza-Impfung, verabreicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Indikation zur Impfung sowohl gegen COVID-19 als auch gegen die andere Erkrankung besteht. Da zur gleichzeitigen Gabe mit RSV-Impfstoffen noch keine Studienergebnisse vorliegen, sollte vorsichtshalber ein 14-tägiger Abstand eingehalten werden. Zu Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden.

Hinweis zum Jahreswechsel: Impfstoffbestellung bis 17. Dezember

Das ZEPAI hat mitgeteilt, dass die letzte COVID-19-Impfstoffbestellung für 2024 am 17. Dezember, 12 Uhr, möglich sein wird. Praxen müssen mit dieser Bestellung neben den für die Kalenderwoche 52/2024 (23. bis 29. Dezember) benötigten Impfstoffen auch bereits die Impfstoffe für die Kalenderwochen 01/25 (30. Dezember bis 5. Januar) sowie 02/25 (6. bis 12. Januar) anfordern. Die Auslieferung erfolgt am 23. Dezember.

Erste reguläre Impfstoffbestellung 2025 erst wieder am 7. Januar

Die erste reguläre Impfstoffbestellung ist erst wieder am 7. Januar 2025 für die Kalenderwoche 03/25 (13. bis 19. Januar) möglich. Die bestellten Impfstoffe werden dann am 13. Januar an die Praxen ausgeliefert.

Übersicht bestellbare Impfstoffe

Eine Übersicht mit allen bestell- und lieferbaren COVID-19-Impfstoffen finden Arztpraxen hier.

Auf einen Blick: Nuvaxovid JN.1 von Novavax

Zugelassen für

Personen ab 12 Jahren, Grundimmunisierung und Auffrischimpfung

STIKO-Empfehlung: Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen bei Personen ab 12 Jahren

Darreichungsform

Einzeldosis-Durchstechflasche

Der Impfstoff ist gebrauchsfertig.

Jede Durchstechflasche enthält 1 Dosis zu 0,5 ml.

Jede Durchstechflasche enthält eine Überfüllung, um zu gewährleisten, dass aus der Einzeldosis-Durchstechflasche eine Dosis zu 0,5 ml entnommen werden kann.

Schwangerschaft

Bei Schwangeren soll laut STIKO in der Regel kein Nuvaxovid-Produkt verwendet werden. Bisher liegen nur sehr begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung von Nuvaxovid bei Schwangeren vor. Auch wenn keine Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen in Bezug auf Schwangerschaft, embryonale/fötale Entwicklung, Geburt oder postnatale Entwicklung vorliegen, sollte der Impfstoff Nuvaxovid nur in Einzelfällen erwogen werden (z.B. wenn eine produktspezifische medizinische oder sonstige Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe besteht).

Lagerung und Haltbarkeit

Lagerung (ungeöffnet) im Kühlschrank bei 2 °C bis 8 °C: maximal 9 Monate; nicht einfrieren

Die Durchstechflasche mit dem Impfstoff ist unmittelbar vor der Anwendung aus dem Umkarton im Kühlschrank zu entnehmen.

Nach der Entnahme und Verabreichung einer Einzeldosis von 0,5 ml ist die Durchstechflasche samt der darin enthaltenen etwaigen Restmenge zu entsorgen.

Hinweis: Die empfohlenen Impfstoffe und Impfabstände zur Grundimmunisierung und zur Auffrischimpfung gegen COVID-19 sind detailliert in der Schutzimpfungs-Richtlinie (Anlage 1) aufgeführt.

Impfstoffbestellung zum Jahreswechsel 2024/2025
Bestelltermin Bestellung für die Woche Auslieferung
Bis 17. Dezember, 12 Uhr 23. bis 29. Dezember und
30. Dezember bis 5. Januar und
6. bis 12. Januar
23. Dezember
Bis 7. Januar, 12 Uhr 13. bis 19. Januar 13. Januar

 

 

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