Heimdialysen werden ab Januar stärker gefördert
12.12.2024 - Zur Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung von Dialysepatienten haben KBV und GKV-Spitzenverband verschiedene Maßnahmen beschlossen. Dazu gehört die Förderung von Heimdialysen bei Erwachsenen. Zudem werden die Bewertungen aller Dialysekostenpauschalen zum 1. Januar angehoben.
Der im Bewertungsausschuss gefasste Beschluss sieht vor, dass die Kostenpauschalen 40815 bis 40819 für Patienten unter 18 Jahren um 3,85 Prozent steigen. Dies entspricht der Erhöhung des Orientierungswertes (OW) für ärztliche Leistungen zum 1. Januar und berücksichtigt, dass bereits ein Großteil der Dialysen bei Kindern zu Hause erfolgen.
Zuschlag zur Heimdialyse
Die Kostenpauschalen für über 18-jährige Dialysepatienten (GOP 40825 bis 40838) werden durchschnittlich um 3,0 Prozent erhöht. Insbesondere zur Förderung kleinerer Dialysepraxen und zur Anpassung der Abstaffelungshöhe für große Dialysepraxen werden die Preisstufen 1 und 4 der Kostenpauschalen 40823 und 40824 für Zentrumsdialysen stärker als die anderen Preisstufen angehoben. Mit dem restlichen Geld aus der OW-Steigerung von 3,85 Prozent werden vor allem Heimdialysen bei Erwachsenen gefördert.
Anders als in der pädiatrischen Versorgung erfolgen Dialysen bei Erwachsenen in Deutschland zu über 90 Prozent in Dialysepraxen als Hämodialysen im Zentrum. Der Bewertungsausschuss hat nun eine Anschubfinanzierung beschlossen, um den Aufbau notwendiger Versorgungsstrukturen für Heimdialysen zu fördern.
Ärzte erhalten für erstmalige Heimdialysebehandlungen somit ab Januar einen Zuschlag für Patienten ab 18 Jahren. Dazu werden drei neue Kostenpauschalen (40845, 40846 und 40847) eingeführt. Der Zuschlag wird für die ersten 52 Wochen der Heimdialysebehandlung gezahlt und beträgt 96,50 Euro je Behandlungswoche. Voraussetzung für das Vorliegen einer erstmaligen Heimdialysebehandlung ist, dass die Praxis in den vier Abrechnungsquartalen zuvor für den Patienten keine Kostenpauschalen für Heimdialyse (GOP 40825 bis 40827) abgerechnet hat (siehe Übersicht).
Zudem werden Zuschläge für die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse (GOP 40841 und 40842) und die Heimhämodialyse (GOP 40843 und 40844) aufgenommen und damit ein technischer Mehraufwand gegenüber den bisher in den Pauschalen berücksichtigten Kosten vergütet.
Zuschlag zur Nachtdialyse
Neu ist außerdem ein Zuschlag für Nachtdialysen (GOP 40840 / 26,50 Euro). Er wird zusätzlich zu den Kostenpauschalen 40823 oder 40824 je Dialyse bis zu dreimal in der Behandlungswoche gezahlt. Durch diese Dialyseform können Patientinnen und Patienten zum Beispiel weiterhin ihrer Arbeit nachgehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Finanzvolumen von insgesamt 65 Millionen Euro
Die Finanzierung der neuen Zuschläge erfolgt aus dem zusätzlichen Finanzvolumen, das sich aus der Anwendung der Veränderungsrate des Orientierungswertes 2025 (+3,85 Prozent) auf die Kostenpauschalen des Abschnitts 40.14 EBM ergibt. Das sind insgesamt circa 65 Millionen Euro. Dabei entfallen etwa 50 Millionen Euro auf die Anhebung der Kostenpauschalen. Das restliche Geld entfällt auf die Strukturanpassungen.
FÖRDERUNG VON HEIMDIALYSEN BEI ERWACHSENEN AB 1. JANUAR 2025
Kostenpauschale GOP 40845 / 96,50 Euro
- Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD oder Heimhämodialyse)
- für einen Zeitraum von insgesamt 52 Wochen berechnungsfähig
Kostenpauschale GOP 40846 / 13,79 Euro
- Zuschlag zur Kostenpauschale 40826 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD)
- je durchgeführter Dialyse höchstens dreimal in der Kalenderwoche berechnungsfähig
- für einen Zeitraum von insgesamt 52 Wochen berechnungsfähig
Kostenpauschale GOP 40847 / 32,17 Euro
- Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Heimhämodialyse)
- je durchgeführter Dialyse höchstens zweimal in der Kalenderwoche
- für einen Zeitraum von insgesamt 52 Wochen berechnungsfähig