ASV: Neue Kostenpauschalen für In-vitro-Diagnostik ab 2025
19.12.2024 - Genau wie in der vertragsärztlichen Versorgung können Laborärzte ab Januar in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, kurz ASV, spezifische Pauschalen für die In-vitro-Diagnostik abrechnen. Damit wird der Transport der Proben, die kostenfreie Bereitstellung des Entnahmematerials sowie die Technik zur Auftragserteilung vergütet.
Die Kostenpauschalen werden für laboratoriumsmedizinische, human- und tumorgenetische sowie histopathologische In-vitro-Diagnostik und für gynäkologische-zytologische Untersuchungen gezahlt. Sie decken nicht mehr nur die Kosten für den Versand ab, sondern vor allem auch für das Entnahmematerial wie Probengefäße und Abstrichbestecke.
Bereits im April dieses Jahres hatte der Bewertungsausschuss neue Kostenpauschalen für in-vitro-diagnostische Leistungen zum 1. Januar 2025 in den EBM aufgenommen. Auslöser für die Neuregelung war der Wegfall von Portokostenpauschalen im Zusammenhang mit der Förderung von eArztbriefen einige Jahre zuvor.
Da einige der im EBM gestrichenen und neu aufgenommenen Leistungen auch für die abrechnungsfähigen Leistungen in der ASV relevant sind, haben die KBV, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft beschlossen, diese an den Stand des EBM anzupassen. Somit sind die Kostenpauschalen ab Januar auch bei allen ASV-Indikationen berechnungsfähig.
Der Beschluss steht noch unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit. Er wird auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses sowie im Deutschen Ärzteblatt zum nächstmöglichen Zeitpunkt veröffentlicht.