Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung erweitert
19.12.2024 - In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es ab Januar eine Reihe neuer Leistungen. So werden zahlreiche ärztliche Bescheinigungen vergütet. Auch das Ausstellen von Verordnungen können Ärzte abrechnen. Darauf hat sich die KBV mit der gesetzlichen Unfallversicherung geeinigt.
Für Bescheinigungen und Verordnungen, zum Beispiel für häusliche Krankenpflege, rechnen Ärzte ab Januar die Gebührennummer 143 der Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) ab. Bislang konnte die Nummer nur für das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angesetzt werden. Künftig ist dies nun auch für zahlreiche andere Bescheinigungen und Verordnungen möglich (siehe Infokasten).
Die Gebührennummer 143 wird mit 3,53 Euro je Bescheinigung oder Verordnung vergütet. Sie kann je Patient maximal dreimal pro Behandlungstag abgerechnet werden.
Befüllen der elektronischen Patientenakte
Mit Blick auf die Einführung der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) wird die Nummer 180 (5 Euro) in die UV-GOÄ aufgenommen. Ärzte können sie in der Allgemeinen und Besonderen Heilbehandlung einmal im Quartal abrechnen, wenn sie Dokumente wie Arztbriefe oder einen Unfallbericht in die ePA einstellen.
Neue Leistung zur Vakuumversiegelungstherapie
Erstmalig hinzugekommen ist zudem die Wundbehandlung mit Vakuumversiegelungstherapie. Das medizinische Verfahren kann zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung berechnet werden, wenn bei wund- oder patientenspezifischen Risikofaktoren unter einer Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung zu erwarten ist.
Ärztinnen und Ärzte wählen entweder die Gesamtpauschale (Nummer 2018) oder rechnen die Nummern 2019 und 2020 für die Erstanlage beziehungsweise den Wechsel der Vakuumsversiegelung ab.
Übersicht der neuen Leistungen
Leistung Gebühren-Nummer Vergütung Bescheinigung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (§ 47 Vertrag Ärzte/UV-Träger) 143 (alt) 3,53 Euro Bescheinigung zum Bezug des Kinderpflege-Verletztengeldes bzw. zum Nachweis der unfallbedingten Erkrankung eines Kindes 143 3,53 Euro Bescheinigungen für Kleider- und Wäschemehrverschleiß 143 3,53 Euro Bestätigungen für Fahrtkostenabrechnungen 143 3,53 Euro Verordnung für Krankentransport 143 3,53 Euro Verordnung von häuslicher Krankenpflege (§ 19 Vertrag Ärzte/UV-Träger) 143 3,53 Euro Verordnung von Krankengymnastik/Physiotherapie (F 2400) und Ergotherapie (F 2402) 143 3,53 Euro Verordnung von Rehasport und Funktionstraining (F 2406) 143 3,53 Euro Verordnung von KSR (F 2170), BGSW (F 2150), EAP (F 2419), ABMR (F 2162) 143 3,53 Euro Verordnung von Hilfsmitteln (einschließlich orthopädischer Schuhe und Einlagen mit Vordruck F 2404) 143 3,53 Euro Hinzuziehung/Überweisung (F 2902) 143 3,53 Euro Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen 143 3,53 Euro Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte 180 5,00 Euro Vakuumversiegelung (kann nicht neben den Nummern 2019 und 2020 abgerechnet werden) 2018 97,86 Euro (Besondere Heilbehandlung) Erstanlage einer Vakuumversiegelung – als selbstständige Leistung 2019 42,15 Euro (Besondere Heilbehandlung) Wechsel einer Vakuumversiegelung – als selbstständige Leistung 2020 28,85 Euro (Besondere Heilbehandlung)