Neue EBM-Leistungen im Neugeborenen-Screening
19.12.2024 - Über auffällige Befunde mit hochgradigem Krankheitsverdacht auf eine der Zielerkrankungen beim erweiterten Neugeborenen-Screening müssen Labore die Eltern ab Januar innerhalb von 72 Stunden telefonisch informieren und die Überleitung des Neugeborenen in eine spezialisierte Einrichtung organisatorisch begleiten. Für die Abrechnung der Leistung gibt es eine neue Gebührenordnungsposition im EBM.
Konkret geht es um auffällige Befunde mit hochgradigem Krankheitsverdacht oder positive Screening-Befunde, die eine Beratung der Eltern zum weiteren Vorgehen der Abklärungsdiagnostik und der umgehenden Weiterleitung in eine spezialisierte Einrichtung bedürfen. Hierüber sollen die Eltern ab Januar vom Screening-Labor direkt informiert werden, nicht erst über die Geburtsklinik oder den Kinderarzt.
Außerdem wird die Abklärungsdiagnostik für die Zielerkrankung Adrenogenitales Syndrom sowie das Trackingverfahren in die Richtlinie aufgenommen und deswegen die Vergütung für die Diagnostik im EBM angehoben.
Die neuen Regelungen für die Kinder-Richtlinie hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im März beschlossen. Sie traten im Juli in Kraft und gelten ab Januar 2025 (die PraxisNachrichten berichteten).
Neue EBM-Leistung für Laborärzte
Die Vergütung haben KBV und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geregelt. Für die telefonische Befundübermittlung auffälliger Befunde oder positiver Screening-Befunde innerhalb von 72 Stunden an die Eltern einschließlich deren Beratung durch Laborärzte wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 01728 neu in den EBM aufgenommen.
Die GOP 01728 kann im Krankheitsfall höchstens viermal abgerechnet werden und ist je vollendete 10 Minuten mit 20,57 Euro (166 Punkte) bewertet. Hierbei handelt es sich um einen Zuschlag auf die bestehenden Laboruntersuchungen des erweiterten Neugeborenen-Screenings nach der Kinder-Richtlinie (GOP 01724 bis 01727).
Anpassung der GOP 01724
Aufgrund der Aufnahme der Abklärungsdiagnostik des Adrenogenitalen Syndroms und der zusätzlichen Informations- und Übermittlungspflichten in das Neugeborenen-Screening hat der Bewertungsausschuss beschlossen, die Bewertung der Diagnostik beim erweiterten Neugeborenen-Screening (GOP 01724) ab Januar entsprechend anzupassen. Sie steigt um 25 Punkte auf 322 Punkte (39,91 Euro).
Hintergrund sind auch hier die Änderungen in der Kinder-Richtlinie. So erfordert die Abklärungsdiagnostik auf das Adrenogenitale Syndrom eine weitere Untersuchung: Wird der erste auffällige Befund durch eine interne Validierungsuntersuchung bestätigt, ist ab Januar eine zweite Laboruntersuchung anhand einer zweiten Trockenblutkarte oder eine Abklärungsdiagnostik durchzuführen.
Außerdem sollen die Screening-Labore den Eingang der Trockenblutkarte im Labor dem veranlassenden Arzt bestätigen, Eltern auf Wunsch auch unauffällige Befunde übermitteln sowie die Eltern bei Bedarf an die Abnahme einer Kontrollblutkarte erinnern.
Dies wird vom Bewertungsausschuss als Trackingverfahren in der Leistungsbeschreibung der GOP 01724 ergänzt.
Kostenpauschale für Proben-Versand per Einschreiben
Der G-BA hat auch festgelegt, dass der verantwortliche Arzt die Blutprobe des Kindes innerhalb von 24 Stunden nach der Entnahme an das Screening-Labor schicken muss.
Da hierfür ein Standardversand nicht ausreicht, hat der Bewertungsausschuss die neue Kostenpauschale 40102 in den EBM aufgenommen. Sie erstattet dem veranlassenden Arzt ab Januar die Kosten für ein Einschreiben mit der Deutschen Post (2,65 Euro).
Extrabudgetäre Vergütung
Die Vergütung der bestehenden GOP 01724 und der neuen GOP 01728 sowie der neuen Kostenpauschale 40102 erfolgt im Rahmen der Prävention extrabudgetär und somit zu vollen Preisen.