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ASV künftig auch bei Lymphomen und Stammzelltransplantation

19.12.2024 - Das Behandlungsspektrum in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung wird 2025 erweitert. Künftig können auch Patienten mit Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes oder mit schweren Erkrankungen der Blutbildung sowie Patienten nach einer allogenen Stammzelltransplantation in einem interdisziplinären Versorgungsnetz betreut werden.

Die Details zu den beiden Krankheitsbildern hat der Gemeinsame Bundesausschuss in zwei neuen Anlagen zur ASV-Richtlinie festgelegt. Sie wurde heute beschlossen.

Anforderungen bei Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und bei schweren Erkrankungen der Blutbildung

Eines der neuen Angebote umfasst die Diagnostik und Behandlung von Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes oder von schweren Erkrankungen der Blutbildung. Es richtet sich an Patientinnen und Patienten, die eine spezielle Therapie oder komplexe Versorgung benötigen. Auch regelmäßige Transfusionen von Erythrozyten- oder Thrombozytenkonzentraten können zur Aufnahme in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) führen.

Eine Behandlung ist zudem möglich, wenn Patienten nach der Behandlung eines Tumors des lymphatischen oder blutbildenden Gewebes an einer Langzeitkomplikation oder Spättoxizität leiden. Hierfür müssen sie nicht bereits in der ASV behandelt worden sein, sondern können Jahre nach Behandlungsabschluss aufgenommen werden.

In der ASV werden Betroffene von einem interdisziplinären Ärzteteam betreut. Dem Kernteam gehören ein Hämatoonkologe, der die Leitung innehat, sowie ein Strahlentherapeut an. Sie können weitere Fachärztinnen und Fachärzte hinzuziehen.

Das Kernteam muss pro Jahr mindestens 90 Betroffene mit einer gesicherten Diagnose behandeln. Weitere Voraussetzungen für eine Teilnahme an der ASV sind unter anderem eine 24-Stunden-Notfallversorgung einschließlich einer intensivmedizinischen Behandlung sowie die Zusammenarbeit mit sozialen Diensten und Einrichtungen der Palliativversorgung.

Alle Details zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes oder mit schweren Erkrankungen der Blutbildung regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Anlage 1.1a, Tumorgruppe 10 zur ASV-Richtlinie.

Anforderungen bei der Versorgung nach Stammzelltransplantationen

Bei der anderen ASV-Erweiterung handelt es sich um die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten nach einer allogenen Stammzelltransplantation.

Die Teamleitung übernehmen Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie. Sie müssen mindestens zwei Jahre Erfahrung auf einer Station oder in einer Ambulanz für allogene Stammzelltransplantation vorweisen, so dass sie sich auch mit Transplantationsfolgen beziehungsweise Komplikationen auskennen. Das ASV-Kernteam besteht aus Hämatoonkologen, Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Innere Medizin und Gastroenterologie.

Diese und weitere Anforderungen an die ASV-Teams sind in der neuen Anlage 2n zur ASV-Richtlinie geregelt.

Ministerium prüft Beschlüsse

Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei Monate Zeit, die Beschlüsse zu prüfen. Erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger können interessierte Ärztinnen und Ärzte ihre Teilnahme als ASV-Team beim erweiterten Landesausschuss anzeigen und nach Erhalt der Berechtigung mit der Behandlung beginnen.

ASV-Indikationen

In der ASV können bislang Patientinnen und Patienten mit den folgenden Erkrankungen behandelt werden:

Besonderer Krankheitsverlauf

  • Gastrointestinale Tumoren / Tumoren der Bauchhöhle
  • Gynäkologische Tumoren
  • Urologische Tumoren
  • Hauttumoren
  • Tumoren der Lunge und des Thorax
  • Kopf- oder Halstumoren
  • Hirntumoren
  • Knochen- und Weichteiltumoren
  • Augentumoren
  • Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes / schwere Erkrankungen der Blutbildung (nach Inkrafttreten 2025)
  • Rheumatologische Erkrankungen
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen

Schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderem Krankheitsverlauf

  • Multiple Sklerose
  • Epilepsie

Seltene Erkrankungen

  • Tuberkulose
  • Mukoviszidose
  • Hämophilie
  • Neuromuskuläre Erkrankungen
  • Sarkoidose
  • Morbus Wilson
  • Marfan-Syndrom
  • Pulmonale Hypertonie
  • Ausgewählte seltene Lebererkrankungen
  • Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation (nach Inkrafttreten 2025)

Geplant für 2025

Im Jahr 2025 berät der G-BA über neue ASV-Anlagen zu:

  • Kurzdarmsyndrom
  • angeborene Skelettsystemfehlbildungen

Teilnahme: Von der Idee bis zur Arbeit in der ASV

Sie möchten als Ärztin oder Arzt in der ASV arbeiten? Die Teilnahme ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussieht. Den Weg in die ASV können Sie Schritt für Schritt auf der ASV-Themenseite nachlesen.

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