Neue GOP zur Anwendung von Qalsody bei amyotropher Lateralsklerose
16.01.2025 - Die Vergütung für die Anwendung des Arzneimittels Qalsody mit dem Wirkstoff Tofersen zur Behandlung der amyotrophen Lateralsklerose steht fest. Der Bewertungsausschuss hat hierzu zum 1. Januar eine neue Gebührenordnungsposition in den EBM aufgenommen.
Für die intrathekale Gabe von Qalsody mittels Lumbalpunktion und anschließender mindestens zweistündiger Nachbetreuung rechnen Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde und Neurochirurgie die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 02345 ab. Diese ist mit 609 Punkten (75,48 Euro) bewertet und bis zu fünfmal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Arzneimittel kann Krankheitsverlauf verzögern
Qalsody ist seit Juli 2024 zur Behandlung der amyotrophen Lateralsklerose (ALS) zugelassen, wenn diese mit einer Mutation im Superoxid-Dismutase 1 (SOD1)-Gen assoziiert ist. Gemäß der Fachinformation wird zunächst eine entlastende Liquorentnahme mittels Lumbalpunktion durchgeführt. Anschließend bekommt der Patient über den gleichen Zugang das Arzneimittel intrathekal injiziert.
Die ALS ist eine fortschreitende Erkrankung der Bewegungsneuronen, die zu Muskellähmung führt. Die Krankheit ist nicht heilbar, eine medikamentöse Behandlung kann aber den Verlauf verzögern. In Deutschland sind etwa 6.000 bis 8.000 Erwachsene an ALS erkrankt, bei ungefähr zwei Prozent von ihnen ist die Erkrankung mit der SOD1-Genmutation assoziiert.