Aufnahme der metachromatischen Leukodystrophie in das Neugeborenen-Screening und Akupunktur bei Migräne – Einschätzung von Experten gefragt
23.01.2025 - Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Beratungen über die Aufnahme der Untersuchung auf metachromatische Leukodystrophie in das Neugeborenen-Screening aufgenommen. In einem weiteren Beratungsverfahren wurde die Nutzenbewertung der Methode Akupunktur als Migräneprophylaxe eingeleitet. Die entsprechenden Bekanntmachungen wurden jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis haben nun Gelegenheit, ihre Einschätzungen zu den jeweiligen Methoden abzugeben.
Metachromatische Leukodystrophie (MLD) ist eine seltene Krankheit des Nervensystems. Die Symptome reichen von Hypotonie über Einschränkungen der Kognition bis zum Verlust der Willkürmotorik, Sprache, Kau- und Schluckfähigkeit. Unbehandelt führt MLD zum Tod. Als Therapieoptionen stehen eine Gentherapie und eine Stammzelltherapie zur Verfügung.
Das erweiterte Neugeborenen-Screening dient der Früherkennung seltener, meist lebensbedrohlicher oder schwer verlaufender Erkrankungen von Neugeborenen. Ziel ist es, eine unverzügliche Therapieeinleitung zu ermöglichen. Aktuell wird auf 16 Zielerkrankungen gescreent.
G-BA hat Bewertungsverfahren eingeleitet
In dem nun eingeleiteten Bewertungsverfahren entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ob die Früherkennung der MLD einen Nutzen aufweist und in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden darf. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist vom G-BA mit einer Bewertung der Studienlage zum aktuellen medizinischen Wissensstand beauftragt.
Beantwortung eines Fragebogens bis 23. Februar
Nach der entsprechenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger haben Sachverständige aus der medizinischen Wissenschaft und Praxis nun bis zum 23. Februar Gelegenheit, sich auf der Grundlage eines Fragebogens zu dem Beratungsthema zu äußern.
Dafür stehen der Fragebogen sowie weitere Erläuterungen auf der Internetseite des G-BA bereit (siehe „Mehr zum Thema“). In der angegebenen Zeit können die Einschätzungen versandt werden. Dies erfolgt per E-Mail direkt an den G-BA.
Akupunktur zur Prophylaxe
Auch im Fall der Migräneprophylaxe durch Akupunktur beauftragt der G-BA das IQWiG mit einer Bewertung der Studienlage zum aktuellen medizinischen Wissensstand. Der Antrag auf die Einleitung des Beratungsverfahrens geht auf Patientenvertreter zurück.
Bei der Akupunktur zur Migräneprophylaxe handelt es sich um eine nicht-medikamentöse Methode zur Vorbeugung von Migräneanfällen. Hierbei soll durch oberflächliche Nadelstiche an bestimmten Punkten des Körpers eine therapeutische Wirkung erzielt werden.
Sachverständige der medizinischen Wissenschaft und Praxis können hier bis zum 24. Februar durch Beantwortung eines Fragebogens eine erste Einschätzung per E-Mail direkt an den G-BA abgeben.