Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Bewertungsausschuss passt Portopauschalen an

30.01.2025 - Die Pauschalen für Portokosten werden rückwirkend zum 1. Januar von 86 auf 96 Cent erhöht. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen und damit die Höhe der Pauschalen an die zum Jahreswechsel erfolgten Preisänderungen der Deutschen Post angepasst.

Konkret betrifft die Anpassung vier Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM-Abschnitt 40.4: Die Kostenpauschale für den Versand von Arztbriefen oder anderen Unterlagen (GOP 40110) sowie die Kostenpauschale 40128. Letztere GOP können Praxen abrechnen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung oder eine Verordnung beispielsweise für Heilmittel per Video- oder Telefon ausstellen und dem Patienten zusenden.

Darüber hinaus wurde die Kostenpauschale für den Versand einer Bescheinigung bei Krankheit eines Kindes (Formular 21) an die Eltern oder die Bezugsperson (GOP 40129) angehoben. Auch diese können Praxen bei Konsultationen per Video oder Telefon abrechnen. Ebenso steigt die Kostenpauschale für den Versand einer per Stylesheet erzeugten Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung an die Krankenkasse des Patienten (GOP 40130). Letzteres ist notwendig, wenn die elektronische Übermittlung über die Telematikinfrastruktur nicht funktioniert.

Auch der Höchstwert, den ein Arzt oder Psychotherapeut an Portokosten insgesamt pro Quartal erstattet bekommt, ist entsprechend gestiegen. Er wird arztgruppenspezifisch festgelegt (siehe Infokasten). Die Kostenpauschalen 40128 bis 40130 unterliegen keinem Höchstwert.

Portopauschalen ab 1. Januar 2025

Bewertung bis 31. Dezember 2024: 0,86 Euro

Bewertung ab 1. Januar 2025: 0,96 Euro

GOP Beschreibung
40110 Versand Arztbrief oder anderer Unterlagen
40128
  • Versand AU-Bescheinigung, die per Video, Telefon oder nach Hausbesuchen ausgestellt wurde, an den Patienten  („Durchschlag“ für den Versicherten)
  • Versand Verordnungen, z. B. von Arzneimitteln und Heilmitteln, die per Video oder Telefon ausgestellt wurden, an den Patienten
40129 Versand Bescheinigung bei Krankheit eines Kindes, die per Video oder Telefon ausgestellt wurde, an die Eltern
40130 Versand einer per Stylesheet erstellten AU-Bescheinigung an die Krankenkasse, wenn die elektronische Übermittlung nicht möglich ist

Höchstwert pro Quartal und Arztgruppe

Arztgruppe Höchstwert bis 31.12.2024 (in Euro) Höchstwert ab 1.1.2025 (in Euro)
Ärzte, Institute und Krankenhäuser, die zur Erbringung von Leistungen ermächtigt sind 6,02 6,72
Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten und praktische Ärzte 6,88 7,68
Kinder- und Jugendmedizin 6,88 7,68
Anästhesiologie 5,16 5,76
Anästhesiologie mit Schmerztherapie 14,62 16,32
Augenheilkunde 7,74 8,64
Chirurgie 20,64 23,04
Gynäkologie 7,74 8,64
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 12,04 13,44
Dermatologie 9,46 10,56
Humangenetik 17,20 19,20
Innere Medizin, fachärztliche Internisten ohne SP 36,12 40,32
Innere Medizin, SP Angiologie 43,86 48,96
Innere Medizin, SP Endokrinologie 54,18 60,48
Innere Medizin, SP Gastroenterologie 48,16 53,76
Innere Medizin, SP Hämatologie/ Onkologie 50,74 56,64
Innere Medizin, SP Kardiologie 56,76 63,36
Innere Medizin, SP Nephrologie 23,22 25,92
Innere Medizin, SP Pneumologie 67,08 74,88
Innere Medizin, SP Rheumatologie 58,48 65,28
Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie 3,44 3,84
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 4,30 4,80
Neurologie, Neurochirurgie 27,52 30,72
Nuklearmedizin 73,96 82,56
Orthopädie 27,52 30,72
Pathologie 6,88 7,68
Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen 19,78 22,08
Psychiatrie 9,46 10,56
Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie 25,80 28,80
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 0,86 0,96
Psychotherapie 0,86 0,96
Radiologie 81,70 91,02
Strahlentherapie 24,08 26,88
Urologie 25,80 28,80
Physikalische und Rehabilitative Medizin 12,90 14,40
Ärzte und Krankenhäuser gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 der AKI-RL 6,02 6,72

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten