Weiterhin Stichprobenprüfungen bei intravitrealer Medikamenteneingabe
06.02.2025 - Bei der intravitrealen Medikamenteneingabe wird es vorerst weiterhin Stichprobenprüfungen geben. Die entsprechende Regelung wurde um zwei Jahre verlängert.
Überprüft wird die Dokumentation auf den Entscheidungsgang zur Indikation. Zu dieser Dokumentation sind Augenärztinnen und Augenärzte nach der Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) verpflichtet. Die stichprobenartigen Kontrollen erfolgen durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung.
KBV und GKV-Spitzenverband einigten sich nun auf eine Fortführung der Prüfungen bis zum 31. Dezember 2026. Dementsprechend wird die QS-Vereinbarung Intravitreale Medikamenteneingabe aktualisiert. Die Dokumentationsprüfungen waren zunächst bis Ende 2024 befristet.
QS-Vereinbarung regelt Anforderungen an Ärzte
Die intravitreale Medikamenteneingabe wurde zum 1. Oktober 2014 in den EBM aufgenommen. Ärztinnen und Ärzte, die das Verfahren anwenden, benötigen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Welche Anforderungen sie erfüllen müssen, regelt die QS-Vereinbarung.
Die intravitreale Medikamenteneingabe kann bei Augenerkrankungen, zum Beispiel der feuchten altersbedingten Makuladegeneration, angewendet werden.