Klarstellungen zur Abrechnung der Zuschläge für Heim- und Nachtdialyse
06.02.2025 - Zur Abrechnung der Heim- und Nachtdialysen bei Erwachsenen hat der Bewertungsausschuss zwei Klarstellungen rückwirkend zum 1. Januar beschlossen. Sie betreffen die neuen Zuschläge, die seit Jahresbeginn zur Förderung beider Dialyseformen gezahlt werden.
Förderzuschläge für Heimdialyse auch im Anschluss an eine IPD
Zum einen geht es um Patientinnen und Patienten, bei denen im Vorfeld einer erstmaligen Heimdialyse eine intermittierende Peritonealdialyse (IPD) durchgeführt wurde. Auch in diesen Fällen können Ärztinnen und Ärzte den Förderzuschlag zu den Gebührenordnungspositionen (GOP) 40825 bis 40827 abrechnen, sobald die Dialyse zu Hause durchgeführt wird.
Uhrzeitangabe bei der Nachtdialyse
Die zweite Klarstellung betrifft die Angabe der Uhrzeit für den Zuschlag für die Nachtdialyse (GOP 40840). Demnach reicht es aus, wenn Ärztinnen und Ärzte in ihrer Abrechnung das Ende der Dialysebehandlung angeben. Der ursprüngliche Beschluss sah vor, dass sowohl Anfang- als auch Ende-Uhrzeit der Nachtdialyse aufzuführen sind.
Zur Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung von Dialysepatienten hatten KBV und GKV-Spitzenverband Ende vergangenen Jahres eine Anschubfinanzierung beschlossen, um vor allem die Heimdialysen bei Erwachsenen zu fördern. Dazu wurden zum 1. Januar drei neue Förderzuschläge (GOP 40845, 40846 und 40847) eingeführt.
Die Zuschläge werden für die ersten 52 Wochen einer Heimdialysebehandlung gezahlt. Zudem wurde mit der GOP 40840 ein Zuschlag für Nachtdialysen aufgenommen (die PraxisNachrichten berichteten).
Förderung von Heimdialysen bei Erwachsenen ab 1. Januar 2025
Kostenpauschale GOP 40845 / 96,50 Euro
- Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD oder Heimhämodialyse)
- für einen Zeitraum von insgesamt 52 Wochen berechnungsfähig
Kostenpauschale GOP 40846 / 13,79 Euro
- Zuschlag zur Kostenpauschale 40826 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD)
- je durchgeführter Dialyse höchstens dreimal in der Kalenderwoche berechnungsfähig
- für einen Zeitraum von insgesamt 52 Wochen berechnungsfähig
Kostenpauschale GOP 40847 / 32,17 Euro
- Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Heimhämodialyse)
- je durchgeführter Dialyse höchstens zweimal in der Kalenderwoche
- für einen Zeitraum von insgesamt 52 Wochen berechnungsfähig