Dosierungsfehler vermeiden: Hinweise zum Medikationsplan
06.02.2025 - Beim Einlesen des bundeseinheitlichen Medikationsplans in das Praxisverwaltungssystem kann es zu einer fehlerhaften Übertragung der Dosierangaben kommen. Um eine Überdosierung und damit eine Patientengefährdung zu vermeiden, empfiehlt die KBV bestimmte Maßnahmen.
Für Arzneimittel, die nicht täglich einzunehmen sind, sollten die Dosierangaben im Medikationsplan nicht im Vierer-Schema „morgens – mittags – abends – zur Nacht“ erfolgen. Die Kombination aus solchen strukturierten Angaben und einem einschränkenden Hinweis, zum Beispiel „Montags“, hat bereits zu Lesefehlern geführt.
Stattdessen sollten Ärztinnen und Ärzte die vollständige Dosierinformation zentral an nur einer Stelle dokumentieren. Wird hierfür das Hinweisfeld in der vorletzten Spalte genutzt, sollten sie auf dieses verweisen.
Vorfälle bei Methotrexat-haltigen Arzneimitteln
Eine korrekte Dosierung ist unter anderem bei Methotrexat-haltigen Arzneimitteln sehr wichtig. In der Therapie von entzündlich-rheumatischen Erkrankungen mit Methotrexat ist nur eine wöchentliche Dosis vorgesehen. Der Folsäureinhibitor hat eine geringe therapeutische Breite und bei versehentlicher täglicher Gabe beziehungsweise Einnahme können schon nach wenigen Tagen schwere Nebenwirkungen auftreten.
In mehreren Fällen kam es allerdings zu fehlerhaften Dosierangaben. Beispielsweise wurde bei der Aufnahme eines Patienten in ein Krankenhaus beim Einlesen des bundeseinheitlichen Medikationsplans in das Krankenhausinformationssystem die wöchentliche in eine tägliche Dosierung umgewandelt. In diesem Fall war im Dosierfeld 1-0-0-0 angegeben und im Hinweisfeld der Wochentag vermerkt. Jedoch wurde das Hinweisfeld nicht übertragen, so dass hieraus fälschlicherweise eine tägliche Gabe resultierte.
Fehlerhafte Daten bitte melden
Praxen, die nach dem Einlesen des Medikationsplans falsche Dosierangaben in ihrer Praxissoftware feststellen, sollten dies umgehend dem Hersteller mitteilen.
Bundeseinheitlicher Medikationsplan
Der bundeseinheitliche Medikationsplan soll Patientinnen und Patienten bei der Anwendung ihrer Medikamente unterstützen. Bedingung hierfür sind Richtigkeit und Patientenverständlichkeit der dort gemachten Angaben sowie die fehlerfreie Umsetzung in den jeweiligen Modulen der Praxisverwaltungssoftware.
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei zulasten der Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig einnehmen oder anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft – für mindestens 28 Tage – vorgesehen sein.
Zudem muss der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, wenn der Patient dies wünscht und er Zugriff auf die Daten gewährt. Die elektronische Speicherung des Medikationsplans ist für Versicherte freiwillig – Anspruch auf die Papierversion haben sie weiterhin. Künftig soll der Medikationsplan auch in der elektronischen Patientenakte bereitstehen.