Verordnung der Krankenbeförderung per Video oder Telefon: Porto wird künftig erstattet
13.02.2025 - Die Portopauschale für den Versand von Verordnungen in der Videosprechstunde wird erweitert. Ab April kann sie auch für die Verordnung einer Krankenbeförderung abgerechnet werden, wenn diese in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen nach telefonischem Kontakt ausgestellt wurde.
Um die Kosten für den Versand der Verordnung der Krankenbeförderung (Muster 4) an den Patienten abzurechnen, können Ärzte und Psychotherapeuten künftig die Kostenpauschale 40128 in Höhe von 96 Cent ansetzen. Sie kann bereits jetzt für den postalischen Versand einer AU-Bescheinigung und verschiedener Verordnungen, zum Beispiel von Arzneimitteln und Heilmitteln, abgerechnet werden – immer vorausgesetzt, die Ausstellung erfolgt in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen per Telefon.
Der Bewertungsausschuss folgt mit dem Beschluss der Erweiterung der Portopauschale einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dieser hatte im September 2024 die Krankentransport-Richtlinie angepasst und eine Regelung geschaffen, wonach eine Krankenbeförderung seit Ende vorigen Jahres auch in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen auch per Telefon verordnet werden kann (die PraxisNachrichten berichteten).