Bundesweiter Start der ePA laut BMG frühestens im April
13.02.2025 - Der bundesweite Start der elektronischen Patientenakte verschiebt sich. Er soll frühestens Anfang des zweiten Quartals erfolgen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Damit verzögern sich auch geplante Funktionen wie der Medikationsplan in der ePA. Ursprünglich sollte der Rollout Mitte Februar beginnen, sofern die Tests in den Modellregionen erfolgreich verlaufen.
Zwei Kriterien seien für den bundesweiten Rollout maßgeblich, heißt es in einem Brief des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an die Gesellschafter der gematik. Zum einen müsse sich die elektronische Patientenakte (ePA) in den Modellregionen bewähren. Zum anderen müssten weitere technische Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umgesetzt und abgeschlossen sein.
Vor diesem Hintergrund sei von „einer frühestmöglichen bundesweiten Nutzung“ der ePA durch Praxen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen Anfang des zweiten Quartals auszugehen, teilte das BMG weiter mit. Trotz aller Bemühungen und mit vollem Einsatz aller Beteiligten müssten aktuell mehr Zeit und Ressourcen für die Einführung und Stabilisierung der ePA eingeplant werden.
Steiner begrüßt Verschiebung aufgrund unzureichender Tests
Die KBV begrüßt es, dass BMG und gematik Konsequenzen aus der noch unbefriedigenden Testsituation ziehen. Die Praxen in den Modellregionen hätten die ePA bisher nicht in dem Umfang testen können, wie es nötig wäre, sagte Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.
Für einen Erfolg der ePA sei es unerlässlich, dass die ePA fehlerfrei und zuverlässig funktioniere und die aufgedeckten Sicherheitslücken geschlossen seien. „Alle Systeme müssen ausgereift sein, bevor bundesweit ausgerollt werden kann“, betonte Steiner.
Nächste Ausbaustufe auf März 2026 verschoben
Infolge des späteren Starttermins haben die Gesellschafter der gematik am heutigen Donnerstag beschlossen, die nächste Ausbaustufe der ePA von Juli dieses Jahres auf März 2026 zu verschieben. Mit ihr soll unter anderem der elektronische Medikationsplan in der ePA folgen. Zudem haben Apotheken dann die Möglichkeit, in ihrer Filiale erworbene frei verkäufliche Arzneimittel in die Medikationsliste einzufügen. Dies alles soll das digitale Medikationsmanagement unterstützen
Betroffen von der Verschiebung sind weitere Funktionen wie eine verbesserte Suche mithilfe von Metadaten und die Nutzung von Daten aus der ePA zu Forschungszwecken. Ab März 2026 soll auch eine Volltextsuche in der ePA möglich sein.
Seit 15. Januar läuft die Erprobungsphase in den Modellregionen Hamburg und Franken sowie in den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe. Dort sollen rund 300 Praxen und Krankenhäuser die ePA testen. Parallel dazu haben die Krankenkassen für ihre Versicherten eine Akte angelegt, sofern diese nicht widersprochen haben. Die Pilotphase war auf vier Wochen festgelegt. Danach wollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ursprünglich entscheiden, ab wann die ePA ausgerollt wird.
Ausstattung der Praxen erst zum bundesweiten Rollout
Die Ausstattung aller Praxen mit der nötigen Software erfolgt mit Beginn des bundesweiten Rollouts. Erst dann sind Praxen verpflichtet und technisch auch in der Lage, die ePA ihrer Patienten einzusehen und zu befüllen. Patienten, die die neue ePA schon haben, können diese unabhängig davon bereits nutzen. Dies geht allerdings nur mit der ePA-App ihrer Krankenkasse.
Mit der App haben sie beispielsweise die Möglichkeit, Dokumente wie ältere Papierbefunde einzustellen. Auch können sie in der Medikationsliste sehen, welche Arzneimittel ihnen seit Anlegen der ePA per eRezept verordnet wurden. Sichtbar sind außerdem die Abrechnungsdaten, die die Krankenkassen automatisch einstellen – immer vorausgesetzt, der Patient hat dagegen keinen Widerspruch eingelegt.
Praxisaushang zum Ausdrucken
Praxen, die ihre Patientinnen und Patienten darauf hinweisen wollen, dass sie die ePA noch nicht nutzen können, können das Informationsblatt der KBV verwenden. Es kann heruntergeladen und in A4 oder A3 ausgedruckt werden (siehe „Mehr zum Thema“).