Zi startet neue Befragung zur wirtschaftlichen Situation der Praxen
20.02.2025 - Rund 69.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten werden in diesen Tagen angeschrieben und zu ihrer wirtschaftlichen Situation befragt. Mit dem Zi-Praxis-Panel untersucht das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung jährlich die Wirtschaftslage und Versorgungsstrukturen in den Praxen.
Erfragt werden Daten zu Aufwendungen und Erlösen der Praxis aus kassen- und privatärztlicher Tätigkeit. Auch Informationen zur Personalausstattung, zur Versorgungsstruktur sowie zur Arbeitszeit der Praxisinhaberinnen und -inhaber sowie ihrer Mitarbeitenden werden benötigt. Untersuchungszeitraum sind die Jahre 2020 bis 2023.
Teilnahme bis 15. Mai möglich
Die Erhebungsunterlagen mit den Zugangsdaten zum Online-Fragebogen verschickt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in diesen Tagen per E-Mail beziehungsweise Post an die Praxen. Eine Teilnahme ist bis 15. Mai möglich.
Die Erhebung erfolgt seit 2010 im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV. Wie bereits in den Vorjahren ist die Beteiligung der Vertragsärzte- und Vertragspsychotherapeutenschaft von sehr großer Bedeutung, um auf Grundlage einer soliden Datenbasis Transparenz sowohl über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen als auch die angespannte Gesamtsituation der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung zu schaffen.
Themenschwerpunkt berufliche Zufriedenheit
Beim Zi-Praxis-Panel gibt es jedes Jahr neben der Datenerhebung zur wirtschaftlichen Lage auch ein Schwerpunktthema. In diesem Jahr wollen die Wissenschaftler wissen, wie zufrieden die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit ihrer beruflichen Situation sind.
In diesem Zusammenhang sollen Aspekte identifiziert werden, mit denen sich die berufliche Zufriedenheit und damit die Situation der Niedergelassenen verbessern lassen.
Aufwandspauschale und individueller Praxisbericht
Für die Teilnahme an der Befragung zahlt das Zi eine Aufwandspauschale von 270 Euro für Einzelpraxen und 420 Euro für Gemeinschaftspraxen. Gemeinschaftspraxen mit mehr als drei Inhabern erhalten 470 Euro.
Zu den Finanzangaben der Praxis wird eine Bestätigung durch die jeweilige Steuerberaterin beziehungsweise den Steuerberater (oder verwandte Berufsgruppen) erbeten. Eine Teilnahme ist aber auch ohne Bestätigung möglich.
Zudem bekommen teilnehmende Praxen nach Abschluss der Datenauswertung einen individuellen Praxisbericht mit Vergleichskennzahlen. Anhand dessen ist eine Einschätzung möglich, wo die Praxis im Vergleich zu anderen Kolleginnen und Kollegen der Fachgruppe wirtschaftlich steht.
Hotline für Praxen
Für Fragen rund um das Zi-Praxis-Panel hat das Zi eine Hotline eingerichtet: 0800 4005-2444 (Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr).
Das Zi-Praxis-Panel
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) führt das Zi-Praxis-Panel jährlich im Auftrag der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen durch. Es untersucht damit die Wirtschaftslage und die Versorgungsstrukturen in den Praxen niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten. In die Analyse fließen Daten zur kassen- und privatärztlichen Tätigkeit ein.
Damit stehen wichtige Daten für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen bereit. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Entwicklung der Betriebs- und Investitionskosten bei der jährlichen Anpassung des Orientierungswertes und damit der Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen zu berücksichtigen.
Je mehr Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sich an der Befragung zu den Betriebs- und Investitionskosten in ihrer Praxis beteiligen, desto aussagekräftiger ist die Datengrundlage.