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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Millionen Versicherte haben jetzt eine ePA - Doch was steht drin?

27.02.2025 - Auch wenn die elektronische Patientenakte bislang nur in wenigen Einrichtungen getestet und genutzt werden kann, haben die Krankenkassen die Akte für ihre Versicherten bereits eingerichtet. Wie Versicherte ihre ePA aktuell nutzen können, erläutern die PraxisNachrichten in Teil 11 der ePA-Serie.

Etwa 70 Millionen elektronische Patientenakten (ePA) haben die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 15. Januar angelegt – für alle Versicherten, die dem nicht widersprochen haben. Dieser Prozess ist damit zunächst abgeschlossen. Nach Auskunft der Krankenkassen haben sich rund fünf Prozent der Versicherten gegen die Akte entschieden. Je nach Krankenkasse und Region variiert dies.

Dagegen können nur die wenigsten Versicherten ihre ePA aktuell bei ihrem Arzt oder Psychotherapeuten befüllen oder auslesen lassen, denn bislang nehmen nur etwa 230 Arztpraxen an den Tests der ePA teil. Alle anderen erhalten das ePA-Modul für ihr Praxisverwaltungssystem erst, wenn die Tests erfolgreich verlaufen sind. Dann soll der Startschuss für den bundesweiten Rollout gegeben werden. Laut Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums wird das frühestens im April 2025 passieren.

ePA-App als Zugang für Versicherte noch wenig genutzt

Die Versicherten können ihre ePA dennoch bereits nutzen. Am einfachsten geht das über eine App, die ihre Krankenkassen ihnen zur Verfügung stellen. Haben Versicherte die ePA-App eingerichtet, können sie dort einerseits bereits einige Daten finden und andererseits Dokumente oder Daten selbst speichern.

Wie viele Versicherte eine solche App nutzen, ist nicht genau bekannt. Maximal 2,2 Millionen Versicherte könnten eine App nutzen, denn so viele digitale Identitäten haben die Krankenkassen bislang eingerichtet. Diese sind für die Einrichtung der ePA-App notwendig – aber auch für die App, mit der Versicherte schon länger ihre elektronischen Rezepte (eRezepte) anzeigen lassen konnten.

Medikationsdaten fließen automatisch in eML

Wurden Versicherten seit Anlegen ihrer ePA Medikamente als eRezept verordnet, sind diese in der elektronischen Medikationsliste (eML) in der ePA enthalten. Da es im Rahmen der Pilotphase auch hier noch zu Problemen kommt, kann es sein, dass noch nicht alle verordneten Medikamente enthalten sind. Versicherte können diese Verordnungs- und Dispensierdaten sehen, die automatisch vom eRezept-Server in ihre ePA fließen – allerdings nur mit der ePA-App.

Mit App können Versicherte der eML auch widersprechen. Die Medikationsdaten werden dann nicht in die ePA übertragen. Ältere, möglicherweise bereits vorhandene Daten werden aus der ePA gelöscht. Ohne App haben Versicherte die Möglichkeit, dies bei sogenannten Ombudsstellen ihrer Krankenkassen zu erledigen.

Abrechnungsdaten bereits in ePA sichtbar

Die Krankenkassen stellen zudem eine Übersicht über alle Leistungen ein, die der oder die Versicherte im Gesundheitswesen in Anspruch genommen hat. Dazu gehören unter anderem die Abrechnungsdaten der Praxen inklusive der Diagnosekodes. Wie detailliert die Daten abgebildet werden, entscheiden die Krankenkassen. Die Daten sind für Versicherte in der ePA-App sichtbar. Möchten Versicherte diese Daten nicht in ihrer ePA haben, müssen sie dem per App oder bei ihrer Krankenkasse widersprechen.

Weitere Dokumente können eingestellt werden

Versicherte können daneben auch selbst schon Daten in ihre ePA stellen. Ein Beispiel sind Gesundheits- und Fitnessdaten, die mit sogenannten Wearables wie Fitness-Tracker erfasst werden. Aber auch ältere Arztbriefe, Befunde oder Ähnliches können sie einscannen und mit der App in ihrer ePA speichern.

Darüber hinaus haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse medizinische Dokumente, die auf Papier vorliegen, digitalisiert, wenn sie es wünschen. Möglich ist das zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu zehn Dokumente. Auch dies ist jetzt schon möglich.

Informationsblatt zum Ausdrucken

Für Praxen, die ihre Patientinnen und Patienten darauf hinweisen wollen, dass sie die ePA noch nicht nutzen können, da aktuell erst die Erprobung läuft, hat die KBV ein Informationsblatt erstellt (siehe „Mehr zum Thema“). Praxen können es in A4 oder A3 ausdrucken und auslegen oder aushängen. Darauf befindet sich auch ein QR-Code, über den Nutzerinnen und Nutzer zum Informationsangebot ihrer Krankenkasse zur ePA gelangen.

Teil 12 der Serie: Befunde in der ePA

Eine Erkältung, ein Magengeschwür oder ein Hörsturz – welche Befunde gehören eigentlich in die ePA und welche nicht? Darum geht es im zwölften Teil der ePA-Serie am 13. März.

Serie zur elektronischen Patientenakte

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